Betriebliche Altersvorsorge – Direktzusage
Es gibt ausgesprochen viele Möglichkeiten zur Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge.
Diese beruhen auf individuellen betrieblichen und tariflichen Vereinbarungen. Die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktzusage, welche auch als Pensionszusage oder Versorgungszusage bezeichnet wird.
Das Unternehmen ist hierbei selbst der Träger der Versorgung. Es verpflichtet sich gegenüber den Arbeitnehmern Leistungen an sie oder ihre Hinterbliebenen im Versicherungsfall zu zahlen, wobei die Leistungen werden aus betrieblichen Mitteln finanziert werden., wozu die Unternehmen Rückstellungen aus den laufenden Betriebseinnahmen bilden müssen, weil sie gegenüber ihren Beschäftigten für die späteren Leistungsansprüche haften.
Um dies zu gewährleisten, sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Mitglied im Pensions-Sicherungsverein zu werden.
Der Pensions-Sicherungsverein hat unter anderem die Aufgabe, bei der Insolvenz von Unternehmen die bestehenden Ansprüche der Arbeitnehmer zu sichern. Betriebsrenten, die aufgrund von Direktzusagen gezahlt werden, müssen von den Rentenbeziehern voll versteuert werden.
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