Unterstützungskassen
Ähnlich wie Pensionskassen sind Unterstützungskassen rechtsfähige Einrichtungen, die in einem Grossteil der Fälle in der Rechtsform von Vereinen, Gesellschaften oder Stiftungen geführt werden. Sie werden durch Zuwendungen von Unternehmen finanziert, welche dort ihre Beschäftigten versichern.
Diese Zuwendungen müssen von den Arbeitnehmern nicht versteuert werden. Die spätere Rente unterliegt daher der Einkommenssteuer. Die Unterstützungskasse gewährt, im Gegensatz zu Pensionskassen, keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen. Die Haftung für die zugesagten Leistungen übernehmen die Unternehmen selbst.
Zu Sicherung der Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz müssen sich die Unternehmen, die eine Altersversorgung im Rahmen von Unterstützungskassen anbieten, im Pensions-Sicherungsverein rückversichern.
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