Spanisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht?
Nach welchem Erbrecht bestimmt sich, wer wird Erbe wird?
Deutsche Gericht wenden bei deutschen Staatsangehörigen immer deutsches materielles Erbrecht an (sog. „Erbstatut“, vgl. Art. 25 Abs. 1 EGBGB). Insoweit stimmt das deutsche Recht mit dem spanischen überein (vgl. Art. 9 Nr. 8 Código Civil). Dies gilt sowohl für Nachlassgegenstände, die sich in Deutschland befinden, als auch für solche, die sich in Spanien befinden (vgl. Art. 3 Abs. 3 EGBGB und Art. 9 Nr. 8 Código Civil).
Welches Gericht ist im Erbfall zuständig?
International zuständig für die Feststellung der Erbfolge bei deutschem Erbstatut (vgl. oben) sind ausschließlich deutsche Gerichte. Spanische Gerichte oder Notare sind für die Feststellung der Erbfolge nicht zuständig. Dies gilt auch dann, wenn ein Testament nach spanischem Recht vorliegt.
Wo muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Wird eine Immobilie in Spanien vererbt, so unterliegt diese immer der spanischen Erbschaftssteuer. Parallel kann auch die deutsche Erbschaftssteuer fällig werden (mehr Informationen zur deutschen Erbschaftsteuer). Ein Doppelbesteuerungsabkommen für den Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts existiert nicht.
Mehr Informationen zum spanischen Recht: www.rechtsanwalt-spanien.biz
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