Krankenversicherung Kinder

Für Kinder besteht grundsätzlich die Möglichkeit gesetzlich (GKV) oder privat krankenversichert (PKV) zu werden. Entscheidend sind das Einkommen und die Versicherungsart der Eltern. Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, so sind die Kinder familienversichert und bleiben bis zu ihrem 18. Lebensjahr von allen Zuzahlungen befreit.

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Sind beide Eltern Mitglied einer Privat Krankenversicherung bzw. ein privat versichertes Elternteil überschreitet die Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 3.937,50 Euro, so müssen auch die Kinder einzeln privat krankenversichert werden. Einen Familienversicherungsbeitrag in der PKV gibt es nicht. Ist hingegen ein Elternteil privat versichert, verdient aber unter der Einkommensgrenze, können die Kinder beim anderen, gesetzlich versicherten Elternteil, familienversichert werden. Gleiches gilt auch, wenn das Einkommen des gesetzlich Versicherten das Einkommen des privat Versicherten übersteigt, unabhängig von der Einkommensgrenze.Verdient ein freiwillig gesetzlich Versicherter Ehepartner über der Einkommensgrenze hinaus, aber weniger als der privat Versicherte Partner, so müssen auch die Kinder privat versichert werden. Wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, muss der andere als freiwilliges Mitglied in der GKV oder in der PKV ebenfalls Beiträge für die Kinder entrichten, sofern das Kind unter 25 Jahre alt ist und dessen Einkommen 350,- Euro monatlich nicht überschreitet.

Top-Versicherungen für Ihre Kinder zu Sparpreisen!Der Arbeitgeber zahlt für die Familienmitglieder mit, die im Falle einer Versicherung in der GKV dort kostenlos mitversichert gewesen wären. Dabei liegt der zu zahlende Höchstbeitrag bei 265,00 Euro. Überschreitet die Zahlung 530,00 Euro Gesamtbeitrag, muss der Arbeitnehmer den überschreitenden Teil allein zahlen. Der Arbeitgeber-Zuschuss kann sich dabei auch auf mehrere Versicherer beziehen. Je nach versicherter Leistung können Kinder bereits ab einem monatlichen Beitrag von ca. 80,- EUR in der PKV mitversichert werden.

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