Neuerungen im deutschen Steuerrecht

Um die Wettbewerbesbedingungen für Unternehmen die in Deutschland ihren Sitz haben zu verbessern, hat die Regierung die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform 2008 in einer Sitzung ausgearbeitet.

Im Bereich der Kapitaleinkünfte soll die Steuerhinterziehung eingedämmt werden. Auf Erträge von Kapitalanlagen soll eine extra Steuer eingeführt werden, die direkt von den Banken einbehalten wird. Die einbehaltet Steuer wird von der Bank direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Der Steuerpflichtige braucht in seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung keine Angaben über die Kapitalerträge machen. Im Bereich der Erbschaftsteuer soll die Nachfolge der Unternehmen durch eine steuerliche Privilegierung vereinfacht werden.

Ab dem Steuerjahr 2006 sind bereits einige Änderungen in Kraft getreten u.a. die Kürzung der Pendlerpauschale, ab dem Jahr 2006 sind die Fahrtkosten zu einer geregelten Arbeitsstätte nur noch ab dem 21 km als Werbungskosten von der Steuer abzugsfähig. Außerdem sind ab dem Veranlagungsjahr die privaten Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Zu den Steuerberatungskosten gehören auch die Kosten für einen Lohnsteuerhilfeverein und ein Steuerprogramm. Kosten im Rahmen der einzelnen Einkünfte sind natürlich weiterhin als Werbungskosten steuermindern bei der Einkommenssteuererklärung abzugsfähig. Außerdem soll die degressive Abschreibung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgeschafft werden, die Kosten für einen Immobilienkredit und die Wohngebäudeversicherung können weiterhin als Werbungskosten abgezogen werden. Die Grundsteuer und die Kosten für den Hausverwalter stellen auch Werbungskosten da und könne wie die Schornsteinfegerkosten Steuer mindernd in der privaten Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

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