Der Investmentclub – Zusammenschluss von privaten Anlegern
Nach deutschem Recht kann sich ein Investmentclub als nichtrechtsfähiger Verein oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. In der Regel geschieht die Gesellschaftsgründung aber in der Rechtsform einer GbR.
Die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen erfolgt über den Erwerb von Anteilen. Dadurch ist es möglich den jeweiligen Mitgliedern Ein- und Auszahlungen in verschiedener Höhe – und zu verschiedenen Zeitpunkten – über ein definiertes Berechnungsverfahren zuzuordnen.
Der Anteilswert errechnet sich aus dem Gesellschaftsvermögen, dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile und wird durch die Bewertung des Gesellschaftsvermögens einmal am letzten Handelstag im Monat neu bestimmt.
Dabei werden der Monatsgewinn, beziehungsweise -verlust, sowie die erzielten Monats- und Jahresrenditen wie folgt ermittelt:
Gesellschaftsvermögen aktuell
– Vermögenswert Vormonat
– Einzahlungen des laufenden Monats
= Monatsgewinn / -verlust
Anteilswert aktuell
÷ Anteilswert Vormonat
= Monatsrendite
Anteilswert aktuell
÷ Anteilswert Jahresbeginn
= Jahresrendite
Die Mitgliedschaft in einem Investmentclub erfolgt durch Anerkennung des Gesellschaftsvertrages. Da das Gesellschaftskonto auf alle Mitglieder läuft, ist die Neuaufnahme bei der konto- und depotführenden Bank anzuzeigen. Dadurch wird jedes Mitglied automatisch auch zum Kontomitinhaber.
Die Besteuerung der Erträge erfolgt im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärungen der Mitglieder. Dabei sind Dividenden und Zinserträge unter Berücksichtigung eines persönlichen Freibetrages als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Kursgewinne sind gegenwärtig dann steuerfrei, wenn die veräußerten Wertpapiere länger als zwölf Monate gehalten wurden.
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