Privatinsolvenz – Raus aus dem Schuldensumpf!

Die Anzahl überschuldeter Haushalte ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Kein Wunder, wird es einem doch immer einfacher gemacht, das gesamte Leben auf Pump zu finanzieren. Gerade für Empfänger von Hartz IV oder Niedrigverdiener ist es verlockend, das neue edle Sofa schon heute und eben nicht erst in sechs Monaten bestellen zu können. Die lange Laufzeit der Ratenkredite für teure Neuanschaffungen führt bei vielen Haushalten dazu, dass sie langfristig den Überblick über die monatlichen Zahlungsverpflichtungen verlieren. Wenn dann das große Erwachen kommt, ist es meist zu spät und man befindet sich bereits in der Schuldensackgasse. Weitere Kredite zur Umschuldung werden nicht mehr gewährt, vom Gerichtsvollzieher kennt man bald schon den Vornamen.

Während früher Schulden erst nach Ablauf der 30jährigen Verjährungsfrist erlassen wurde, so gibt es heute Hoffnung für überschuldete Privatpersonen in Form der Privatinsolvenz. Wer in Privatinsolvenz gehen möchte, muss dies bei Gericht beantragen. Dabei bietet der private Konkurs eine reelle Chance auf eine bessere Zukunft: Wer sechs Jahre lange jede zumutbare Arbeit annimmt und seinen Lohn bis auf den pfändungsfreien Anteil dafür nutzt, seine Schulden abzubezahlen, der ist nach sechs Jahren schuldenfrei. Dabei ist die Privatinsolvenz heute sogar noch einfacher als früher: Mussten die Gerichtskosten in Höhe von ca. 2500 Euro früher sofort beglichen werden, so werden sie heute gestundet, bis die Privatinsolvenz von maximal sechs Jahren vorbei ist. Auch gänzlich mittelose Schuldner erhalten so die Möglichkeit auf einen echten Neustart. Damit der zweite Versuch erfolgreicher verläuft als der erste, sollten sich Schuldner von erfahrenen Beratern bei der Anfangsplanung ihres neuen Lebens helfen lassen.

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