Privatinsolvenz – Raus aus dem Schuldensumpf!
Während früher Schulden erst nach Ablauf der 30jährigen Verjährungsfrist erlassen wurde, so gibt es heute Hoffnung für überschuldete Privatpersonen in Form der Privatinsolvenz. Wer in Privatinsolvenz gehen möchte, muss dies bei Gericht beantragen. Dabei bietet der private Konkurs eine reelle Chance auf eine bessere Zukunft: Wer sechs Jahre lange jede zumutbare Arbeit annimmt und seinen Lohn bis auf den pfändungsfreien Anteil dafür nutzt, seine Schulden abzubezahlen, der ist nach sechs Jahren schuldenfrei. Dabei ist die Privatinsolvenz heute sogar noch einfacher als früher: Mussten die Gerichtskosten in Höhe von ca. 2500 Euro früher sofort beglichen werden, so werden sie heute gestundet, bis die Privatinsolvenz von maximal sechs Jahren vorbei ist. Auch gänzlich mittelose Schuldner erhalten so die Möglichkeit auf einen echten Neustart. Damit der zweite Versuch erfolgreicher verläuft als der erste, sollten sich Schuldner von erfahrenen Beratern bei der Anfangsplanung ihres neuen Lebens helfen lassen.
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