Alpha Opportunity – Partizipation an der Börse mit Investmentzertifikaten

Ein Sachenrecht an einem Sondervermögen verbriefend, sind Investmentzertifikate die Alpha Opportunity, um an der Börse erste Erfahrungen zu sammeln, da diese Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften (KAG) auf Grundlage der Risikostreuung professionell verwaltet werden. Dabei bilden diese Sondervermögen die eingezahlten Anlagebeträge der Zertifikatsinhaber.

Die Investmentunternehmen können dabei das Geld der Anleger in unterschiedliche Vermögensgegenstände investieren:

  • Aktien, die an der emittierenden Aktiengesellschaft ein Teilhaber-, Mitgliedschaftsrecht verbriefen

  • Renten, also festverzinslichen Wertpapieren, mit denen der Inhaber ein Gläubigerrecht erwirbt, das die Rückzahlung des Nennwerts und Zinszahlungen beinhaltet

  • Grundstücke, Immobilien

  • Geldmarktinstrumente, worunter Termineinlagen bei Banken und kurzfristig laufende Renten verstanden werden.

Das Investmentgesetz unterwirft die Kapitalanlagegesellschaften dabei strengen Regelungen, die dem Schutz des Anlegers dienen, schließlich soll diese Alpha Opportunity der Teilhabe an der Börsenentwicklung Vorteile gegenüber der Direktanlage in Aktien und anderen Finanzinstrumenten bieten. Zu diesen Regelungen gehört die Risikostreuung des Sondervermögens. Daher dürfen Wertpapiere und Geldmarktinstrumente des gleichen Emittenten höchstens 5 % des Wertes des Sondervermögens ausmachen – es sei denn, dass im Verkaufsprospekt eine höherer Anteil vorgesehen ist. Dieser darf aber höchstens 10 % ausmachen und sämtliche dieser höher gewichteten Werte dürfen zusammen maximal 40 % betragen. Durch diese Regelungen zur Risikostreuung ist die Mindestanzahl auf 20 bzw. 16 verschiedenen Emittenten festgelegt (100 % / 5 % = 20 und 40 % / 10 % = 4, 60 % / 5 % = 12, 4 + 12 = 16). Wer sich die Mühe macht, den einen oder anderen Rechenschaftsbericht zu lesen, wird feststellen, dass diese Grenze aber oft um eine Vielfaches überschritten wird.

Als eine weitere Sicherungsmaßnahme, ist der KAG die Verwahrung der erworbenen Vermögenswerte verboten. Diese obliegt der sogenannten Depotbank, die ebenso die Ermittlung des Rücknahmepreises börsentäglich vornimmt.

Der Service der Kapitalanlagegesellschaften ist natürlich nicht kostenlos – und hoffentlich nicht umsonst. In der Regel besteht ein Teil dieser Vergütung aus dem Ausgabeaufschlag, der je nach Fonds 3 % bis 5 % beträgt. Dieser wird auf den Rücknahmepreis aufgeschlagen, welcher sich als Quotient aus Wert des Fondsvermögen und der Anzahl der in Umlauf befindlichen (zu diesem Fonds gehörenden) Zertifikate ergibt. Dieser Ausgabepreis wird bei der Einzahlung gezahlt, der Rücknahmepreis aber nur bei Rückgabe der Zertifikate wieder ausgezahlt. Diese Differenz muss erst einmal durch die Arbeit der Fondsmanager durch Wertsteigerungen des Fondsvermögen wieder ausgeglichen werden, weshalb Anlagen in Fonds langfristiger eher noch „unbegrenzter“ Natur sein sollten. Dann ist es nämlich möglich Phasen geringer Zertifikatspreise auszusitzen.

Solange diese Problematik aber vom Anleger Beachtung findet und dieser wirklich nur Geld investiert, das er auf längere Sicht nicht benötigt, wie etwa bei Geldern die der Altersvorsorge dienen, ist die Anlage in Investmentzertifikaten nicht nur eine Alpha Opportunity Börsenluft zu schnuppern, sondern eine gute Wahl um langfristig Vermögen aufzubauen.

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