Private Krankenversicherung
Die Medien und Verbraucherverbände diskutieren die Private Krankenversicherung schon seit langem wieder und wieder. Doch spätestens seit den zahlreichen Debatten im Bundestag zur Reform des Gesundheitswesens ist sie in aller Munde. Doch was macht nun die Private Krankenversicherung zur populären Alternative gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung?
Zunächst weicht das Berechnungsmodell für die Private Krankenversicherung in einigen Punkten vom gesetzlichen Mitbewerber ab. So hat der Gesetzgeber mit dem Versicherungsaufsichtgesetz, insbesondere über die darin enthaltenen Paragraphen 11 und 12, für beide Versicherungsversionen die wesentlichen Ausgangspunkte zur Berechnung des zu zahlenden Beitrags vorgeschrieben. Demgemäß steht unter anderem für die Private Krankenversicherung fest, dass sie lediglich per Altersrückstellungen eine Anwendung erfahren darf (§ 12 VAG). Herausragendes Merkmal bei der Kostenkalkulation für die Private Krankenversicherung und die sich daraus ergebenden Prämien ist das Äquivalenzprinzip. Hier gilt, dass der Versicherungsgeber jederzeit eine Balance zwischen Altersrückstellung und Tarif auf der einen sowie den zu erwartenden Versicherungsleistung in der Zukunft auf der anderen Seite gewährt werden kann – und zwar unter der Berücksichtigung von Zinsgewinnen aus Rücklagen.
Daraus resultieren eben jene Folgen für die Private Krankenversicherung, die sie zur viel gerühmten Investition mit Zukunft machen. Ausgehend von der theoretischen Wirksamkeit des Äquivalenzprinzips, kann der Versicherungsnehmer in der Praxis von der aus diesem Prinzip folgenden Gewährleistung einer Erfüllbarkeitsstabilität des abgeschlossenen Versicherungsvertrages profitieren. Das allein setzt für den Versicherungsvertrag eine wagnisgerechte Berechnung der einzelnen Beitragsätze voraus. Und eben hierbei sind die auf Dauer sehr stabilen Beiträge besonders lukrativ. Schließlich bedeutet dies auf längere Sicht, dass man – trotz des unvermeidlichen Alterszuwachses eines Versicherungsnehmers – den Beitragssatz noch immer in die eigene Hand nehmen kann.
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