Kfz Versicherung
Folgende Faktoren werden als Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge herangezogen:
- die Zeit, die Sie als Versicherte unfallfrei gefahren sind
- Ihr Wohnort
- der Fahrzeugtyp
Ausser der vorgenannten werden auch Statistiken hinzugezogen. Falls das Risiko laut Statistik höher ist, so werden auch die Versicherungsbeiträge auch höher ausfallen. Dies gilt z.B. im Fall der Fahranfängern auch. Als Fahranfänger haben Sie aber auch einige Möglichkeiten, keine zu hohe Versicherungsbeiträge zu bezahlen.
Eine Alternative wäre, den Wagen von Ihren Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. Somit lassen sich die Versicherungsbeiträge von 230 % auf 140 % oft aber auch weniger senken.
Sind Sie als Fahranfänger bei der gleichen Versicherungsgesellschaft wie Ihre Eltern versichert, können Sie ebenfalls mit niedrigeren Versicherungsbeiträgen rechnen.
Mit einem guten Versicherungsangebot können auch Fahranfänger rechnen, die zuvor Motorrad bzw. Moped gefahren sind.
Zum Abschluss einer Kfz. Haftpflichtversicherung ist jeder Kfz. Besitzer gesetzlich verpflichtet. Für die Zulassung eines Fahrzeugs wird deshalb eine sogenannte Deckungskarte benötigt. Die Deckungskarte gilt als Bestätigung über das bestehen einer Kfz. Haftpflichtversicherung und wird vom Versicherer ausgehändigt.
Haben Sie bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so sollten Sie überprüfen, da ein Schutzbrief enthalten ist. Hier sind z.B. einige Leistungen der Schutzbriefversicherung:
- Unfall- oder Pannenhilfe
- Abschleppen bzw. Bergen des Kfz`s.
- Ersatzteilversand
- Fahrzeugrücktransport und -unterstellung
- Verschrottung oder Verzollung (bei Totalschaden)
- Kosten für die Heim- bzw. Weiterfahrt
- Ersatzfahrer
- medizinisch notwendiger Rücktransport (bei Erkrankung des Fahrers)
- Übernachtungskosten
Versicherungsschutz gilt im Fall einer Reise mit dem versicherten Kfz. sowohl für den Versicherungs- Nehmer als auch für die berechtigten Insassen.
Die Schutzbriefversicherung ist natürlich auch in mehreren Formen im Angebot und zwar als:
- als Inlandsschutzbrief (gilt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
- als Auslandsschutzbrief für das europäische Ausland, einschließlich der aussereuropäischen Mittelmeerländer
- als Kombination für In- und Ausland. Diese Varinate des Schutzbriefes ist die gängigste in Deutschland.
Quelle: versicherungvergleich.info
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