Lebensmittelhygiene seit dem 01.01.2006

Bisher fanden in Deutschland im Gebiete des Lebensmittelrechtes diverse Verordnungen zur Lebensmittlhygiene Anwendung, insbesondere das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz in Verbindung mit der Lebensmittelhygieneverordnung und diversen speziellen Verordnungen für Fisch, Fleisch, Milch, Hackfleisch- und Hackfleischprodukte (z. B. Bratwurst und Bouletten) oder Geflügel. Seit dem 01.01.2006 ist das sogenannte EU Hygienepaket in Kraft. In lediglich drei Verordnungen werden alle in der EU geltenden Hygienregelungen zusammengefasst. Von den neuen Regelungen betroffen sind neben Unternnehmen der Lebensmittelindustrie auch Lager- und Speditionsunternehmen, Groß- und Einzelhandel, Gastronomie, Imbißbetriebe oder Kioske. Insbesondere für Gastronomen und Imbißbetreiber erhöht sich ab 2006 die Verantwortung. Im wesentlichen gilt die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in der die bisher geltenden Rechtsverordnungen geringfügig modifiziert wurden. Die Dokumentation des HACCP Konzeptes ist nunmehr vorgeschrieben.
Wichtig ist, dass in der Gastonomie die Rückverfolgbarkeit aller verwendeten Lebensmittel sicherstellen müssen. Dies kann dadurch sichergestellt werden, dass nur verpackte verderbliche Lebensmittel eingelagert werden auf deren Verpackung die EU Veterinärkontrollnummer des Herstellers angeben ist und bei einer Belieferung durch den Handel oder einer Kühlspedition, die Einhaltung einer geschlossenen Kühlkette nachgewiesen werden kann. Neu ist weiterhin, dass das Personal entsprechend seiner Tätigkeit überwacht, unterwiesen und geschult werden muss.

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