Rürup Rente Jahressteuergesetz

Endlich hat das Jahressteuergesetz 2007 die Rentabilität von der Rürup Rente erheblich verbessert.Die Rürup Rente wurde eigentlich für Selbstständige konzipiert um denen auch eine Möglichkeit zu geben, für ihre Rente vorzusorgen, da Selbstständige ja von der Riester Rente ausgeschlossen sind.

Bisher wurden nur etwa 250.000 Verträge über die Rürup-Rente abgeschlossen, weil es bisher kaum Sinn machte diesen Vertrag abzuschließen.

Rürup Sparer können im laufenden Jahr 62 Prozent ihrer Beiträge von der Steuer absetzen. Dies steigert sich bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent der Beiträge.

Die Beiträge sind allerdings begrenzt, maximal können dieses Jahr 12.400 Euro bei Alleinstehenden und 24.800 Euro bei Verheirateten steuerlich angesetzt werden.

Bisher brachte die Regelung der Rürup Rente für Selbstständige kaum was, da wohl davon ausgegangen wurde, dass Selbstständige nicht mehr als 2400 Euro im Jahr für ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen ausgeben.

Dabei sollte es doch wohl bekannt sein, dass grade Selbstständige allein mit ihren Beiträgen zur privaten Krankenversicherung weit über dieser Grenze liegen.

Dieser Fehler ist nun mit dem Jahressteuergesetz 2007 ausgebügelt worden und dies rückwirkend zum 01. Januar 2006. Ab diesem Zeitpunkt sind die Beiträge zur Rürup Rente steuermindernd und dabei ist es unerheblich ob die Selbstständigen noch andere Vorsorgeaufwendungen haben.

Immer noch zu bemängeln ist an der Rürup Rente, dass sie sehr unflexibel ist. Bei der Rürup Rente kann während der Laufzeit keine Geld entnommen werden und die Rente ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr beziehbar.

Das anüber die Rürup Rente angesparte Geld kann nur in einer lebenslangen Rente ausbezahlt werden ohne die Möglichkeit einer Kapitalabfindung.

Ein weiterer Nachteil der Rürup Rente ist dass sie nicht vererbbar ist und dies auch nicht wenn die Rente gerade mal einen Monat läuft, deshalb sollte darüber nachgedacht werden eine Hinterbliebenenrente für Kinder oder Frau in der Vertrag einzubauen.

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