Belastung durch das Holzschutzmittel Pentachlorphenol – PCP
Toxikologisch sehr bedeutsam sind die Holzschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel durch ihre bioziden Wirkstoffe. Ein bekannter Vertreter der Holzschutzmittelgruppe ist PCP. Obwohl Pentachlorphenol (PCP) nur bis 1978 zugelassen wurde, verarbeitete man es noch bis Mitte der 80er Jahre. Erst 1989 erließ die Bundesregierung ein Verbot von PCP, von Zubereitungen die PCP enthalten und von Erzeugnissen die mit mehr als 5mg/Kilo PCP behandelt wurden. Da die Verwendung von PCP in anderen Ländern noch erlaubt ist, können Gegenstände über den Importweg erneut nach Deutschland gelangen.
Wegen seiner breiten Wirksamkeit wird PCP besonders bei der Bekämpfung von Bakterien, Pilzen, Insekten, Schnecken, Algen u.s.w. eingesetzt. Auch in der verarbeitenden Textil- und Lederindustrie, besonders in den Entwicklungsländern, hat es seine Verwendung. Somit kommt es bei uns auch heute noch zu Vergiftungen mit PCP, denn die Textil- und Teppichindustrie der “billig” produzierenden Länder wird weiterhin mit der toxischen Substanz beliefert. Die nicht umweltgerechte Entsorgung der Industrieabfälle schädigt dort nicht nur die Menschen, sondern führt zu großen Umweltbelastungen an Land, Luft und im Gewässer.
Die Anreicherung und Akkumulation in Fischen und Säugern findet wegen der lipophilen Eigenschaften (lipos = Fett, philos = Freund) im Fettgewebe (auch Knochenmark und weiße Gehirnsubstanz) statt. Vorzugsweise nimmt der Mensch das PCP durch den Verzehr tierischer Produkte und nur geringfügig weniger durch Getreideprodukte auf.
Die Belastung mit PCP lässt sich durch eine Blutuntersuchung nachweisen. Blutwerte über 5 mg/l sind als erhöhte Belastung zu betrachten. Auch Austestungen mit resonanzgebenden Verfahren, beispielsweise die MORA – Bioresonanz liefern erste Hinweise auf eine PCP-Belastung.
Akupunktur- und Bioresonanzpraxis Claudia Wieser, Bayreuth
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