Viele Selbstständige und Kleinunternehmer sind in Geschäftsfeldern tätig, in denen das latente Risiko vorherrscht, früher oder später einmal mit juristischen Problemen konfrontiert zu werden. Eine besonders gefährdete Gruppe sind die Webmaster. Wer im Online-Business tätig ist, wird ohne groß nachzudenken mindestens einen Kollegen benennen können, der schon einmal juristischen Scherereien ausgesetzt war. In der Regel passiert dies in Form einer Abmahnung. Sollten diese gerechtfertigt sein, so lässt sich jedoch glücklicherweise meist eine vergleichsweise kostengünstige Lösung finden. Anders sieht es beispielsweise bei Marken- oder Urheberrechtsverletzungen aus, die vor Gericht verhandelt werden. Je nach Vergehen können hier gewaltige Strafsummen fällig werden, die kleine Selbstständige ohne weiteres in den Ruin treiben können. Wer sich gegen solche Risiken absichern wollte, war bis vor kurzem auf die Gründung einer GmbH angewiesen, was aufgrund des hohen Mindeststammkapitals für viele Selbstständige unrentabel oder einfach auch unmöglich ist. Neben den Kapitalanforderungen ist die Gründung einer GmbH jedoch auch viel langwieriger und aufwendiger als die einer
Limited Gründung, welche innerhalb einer Woche gegründet werden kann.
Die kurze Gründungszeit der Limited ermöglicht ganz neue Strategieansätze zur Risikobegrenzung. Denn selbst wenn alle Geschäftsaktivitäten in einer GmbH oder Limited gebündelt sind, besteht weiterhin das Risiko, dass durch rechtliche Probleme mit einem Projekt der Wert des gesamten Unternehmens vernichtet wird. In Zeiten der Limited muss dies allerdings nicht mehr so sein – stattdessen können besonders risikoreiche Projekte in eine neue Englische Limited ausgegliedert werden.
In diesem Fall würde die Muttergesellschaft nur noch relativ risikoarme Projekte betreiben, während sie gleichzeitig als Holding für die risikoreicheren Projekte fungieren könnte. Ein gleiches Konstrukt für Webprojekte mit GmbHs aufzubauen, wäre aufgrund der hohen Kapitalanforderungen und der Unflexibilität der Gesellschaftsform GmbH undenkbar. Dank der neuen Niederlassungsfreiheit für Limiteds in Europa ist die Risikobegrenzung durch das Gründen einer oder mehrerer Limiteds jedoch auch für Webworker zu einer attraktiven Alternative geworden.
Andere Beiträge von pikay | 09. Januar 2007 |
· Gelesen: 2367 · heute: 2 | Wörter: 300
Kategorie: Recht