Wie arbeiten Personenschützer?

Unter Personenschutz versteht man im allgemeinen eine Tätigkeit, welche die persönliche Sicherheit einer schutzwürdigen Person gegen Angriffe anderer gewährleistet. Schützwürdige Personen (Schutzpersonen) sind Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und z.B. aufgrund ihrer Tätigkeit oder ihrem Bekanntheitsgrad einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind oder aber Personen, die durch eine spezielle verschiedene Lebenssituation bedingt einem besonderen Risiko ausgesetzt sind – dazu zählen beispielsweise Opfer organisierter Kriminalität oder Zeugen.

Die Sicherheit der Schutzpersonen – vor allem deren körperliche Unversehrheit – wird durch Abschirmung der Schutzperson nach außen sichergestellt. Schutzpersonen, die stark gefährdet sind, erhalten in der Regel von mehreren Personenschützern Personenschutz.

Personenschützer können sowohl in einem privaten Sicherheitsdienst als auch im öffentlichen Dienst (z.B. im Dienst der Polizei) tätig sein. Sie sind in der Regel hervorragend im Nahkampf ausgebildet und verfügen zumeist über Schusswaffen. Angestellte von guten Personenschutz Firmen sind häufig ehemalige Militär- oder Polizeiangehörige, die auf ihrem Fachgebiet hoch qualifiziert sind und über die entsprechende Einsatz- und Lebenserfahrung verfügen.

Ein solcher Sicherheitsbegleiter arbeitet normalerweise in Zivil, und vermeidet dabei eine zu offensichtliche Präsenz, um die Lebensqualität der Schutzperson nicht unnötig zu beeinträchtigen. Er hält sich immer in unmittelbarer Nähe der Schutzperson auf, sein Hauptaugenmerk ist darauf gerichtet, ungewöhnliche Vorgänge oder auffällige Gegenstände zu erkennen, um so frühzeitig Gefahren für die Schutzperson zu erkennen und damit abwehren zu können.

Die Arbeit des staatlichen Personenschutzes ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Das Bundeskriminalamt ist zum Beispsiel für den Schutz von ausländischen Staatsgästen und von Verfassungsorganen (wie z.B. Mitgliedern des Bundestages) zuständig, die Kriminalämter der Bundesländer sind für den Schutz von Gästen des jeweiligen Landes und der Landespolitiker zuständig. Auch die Bundeswehr verfügt über einen eigenen Sicherheitsdienst, dieser beschäftigt Personenschützer, die im Inland und Ausland tätig sind.

Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite:

nach oben |

Ranking-Hits