Als Fondsmanagement wird die professionelle Verwaltung eines von einem Anleger investierten Vermögens bezeichnet. Typische Beispiele solcher Fonds sind u.a. Geldmarktfonds, Aktienfonds oder auch Immobilienfonds. Die Aufgabe des Fondsmanagement besteht darin, das vom Anleger investierte Kapital nach Möglichkeit überdurchschnittlich zu vermehren. Dabei wird versucht das Investmentvermögen, unter Berücksichtigung der Chancen und der Risiken, möglichst rentabel anzulegen. Das von den Anlegern eingesammelte Geld wird in einem oder mehreren Fonds mit Gewinnerzielungsabsicht angelegt. Das Fondsvermögen wird von einer Depotbank nach Anweisung des
Fonds-Manager verwaltet. Die Vertragsbedingungen eines Fonds beinhalten Ziel und Zweck, Anlagestrategien oder auch die Gebühr des Fondsmanagers. Das Fondsmanagement ist dabei an bestimmte Grundsätze des Fonds wie auch an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Ein sog. Pflichtenkatalog legt dabei fest, was getan werden darf und was zu unterlassen ist. Zu den Pflichten beim Fondsmanagement gehören neben der Sorgfaltspflicht, die zur Verwaltung des
Investmentfonds mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im
ausschließlichen Interesse des Anlegers auffordert oder auch die Informationspflicht, die das Gebot der vollständigen und richten Informationspflicht gegenüber dem Anleger beinhaltet. Jeder Anleger kann ein gesetzmäßiges Management erwarten. Die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche obliegt der Depotbank, die dann im Namen des Anlegers handelt. Sollte die Depotbank nicht tätig werden, kann auch ein direkter Anspruch des Anlegers gegenüber dem Fondsmanager oder auch der Depotbank geltend gemacht werden.
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Kategorie: Finanzen