Der Scharfrichter – Mensch oder Bestie?
Die Entstehung des Berufes
Der meistens verachtete Beruf des Scharfrichters kam in den verschiedensten Völkern und Kulturen vor. So war zum Beispiel der römische „Carnifex“ ein Staatssklave, der aufgrund der Ächtung seines Berufsstandes außerhalb der so genannten Bannmeile (ca. 7 km) einer Stadt wohnen musste und weder das Forum, noch den Tempel betreten durfte. Er musste besonders auffällige Kleidung und ein Glöckchen tragen, welches die „ehrenhaften“ Bürger vor seiner verunehrenden Nähe oder gar einer Berührung warnen sollte.
Anders verhielt es sich in orientalischen Ländern, in denen der Scharfrichter ein ständiger Begleiter des Königs war und somit sichtbar die uneingeschränkte Macht des Herrschers verkörperte. Wer wagte es schon sich gegen einen Herrscher zu stellen, dessen ständiger Begleiter stets bereit war, Todesurteile an Ort und Stelle zu vollstrecken.
In Mitteleuropa ist der Beruf des Scharfrichters etwa seit dem 13. Jahrhundert bekannt, davor wurden durch gerichtliche Urteile entschiedene Tötungshandlungen zumeist von den Klägern selbst oder deren Sklaven durchgeführt. Da es den biederen Bürgern der Handelsstädte mit der Zeit nicht mehr zumutbar war, die Delinquenten selbst hinzurichten, wurde der Beruf des Scharfrichters geschaffen.
Eine „unehrliche“ Tätigkeit
Anders als heute deutete der Ausdruck „unehrlich“ nicht etwa auf ein betrügerisches Verhalten einer gewissen Person hin, sondern so genannte „unehrliche“ Personen hatten aufgrund ihrer Herkunft (unehelich geborene, Heiden, fahrendes Volk …) oder ihres Berufes (Bettler, Musikanten, Prostituierte …) eingeschränkte Bürgerrechte. So waren diese Personen nicht berechtigt, in Ämter gewählt zu werden, durften keinen Grund erwerben, nicht in eine Zunft aufgenommen werden und waren nur eingeschränkt geschäftsfähig. Da der Scharfrichter oder dessen Gehilfe meistens auch die „Abdeckerei“ (heute würde man Tierkadaververwertung dazu sagen) betrieben, war der Scharfrichterberuf selbst in der Hierarchie der unehrlichen Leute weit unten. Der Status der Unehrlichkeit wurde auch auf die folgenden Generationen übertragen, sodass die Nachkommen keine Chance hatten, ihren gesellschaftlichen Status zu verbessern und somit meist den Beruf eines Elternteiles übernahmen.
Ein Leben in Isolation
Aufgrund seines gesellschaftlichen Status war es dem Scharfrichter nicht erlaubt, innerhalb der Stadtmauern zu wohnen. Sofern einem Scharfrichter der Zutritt zu einem Gasthaus gewährt wurde, durfte er nicht mit anderen Bürgern an einem Tisch sitzen und musste, um etwas zu trinken zu bekommen, sein eigenes Trinkgefäß mitbringen. Seine Familie musste in der Kirche auf einer Extrabank sitzen, sein Vieh durfte die Gemeindeweide nicht betreten und Personen, die mit der Scharfrichterfamilie Kontakt hatten, wurden zumindest temporär als „unehrlich“ behandelt. Die Diskriminierung des Scharfrichters ging sogar so weit, dass es als Strafe galt mit dem Scharfrichter tanzen zu müssen. Den somit Bestraften wurde eine Rückkehr in die Bürgerlichkeit unmöglich gemacht, da sie durch den körperlichen Kontakt mit dem Scharfrichter entehrt wurden.
Durch diese Berührungsängste war es für den Scharfrichter natürlich nicht einfach, einen Lebenspartner zu finden. Scharfrichter durften nur innerhalb ihres Standes heiraten und durch diesen Umstand entstand eine Sippenhaft, die meist über viele Generationen andauerte. Eine andere Möglichkeit für den Scharfrichter, an eine Frau zu kommen, bestand darin, eine Frau „freizubitten“. Der Scharfrichter konnte das Leben einer zum Tode verurteilten Frau retten, indem er sie heiratete. Die Tatsache, dass die meisten Frauen den Tod bevorzugten, zeigt wiederum den niedrigen sozialen Status des Scharfrichters.
Die Aufgaben des Scharfrichters
Die Anwendung der jeweiligen Methoden wurde jedoch meist von den gerichtlichen, oder in Zeiten der Inquisition, geistlichen Obrigkeiten angeordnet. Aufgrund der Grausamkeit der Torturen war es wohl nicht verwunderlich, dass die Folter in den meisten Fällen zu einem umfassenden Geständnis führte.
Nach der Verurteilung des Beschuldigten wurde das Strafmaß entschieden, welches sich nach der Schwere des Verbrechens richtete.
Niedere Strafen
Diese Strafen wurden meist bei kleineren Verbrechen verhängt, bei denen kein oder nur geringer Schaden entstanden ist. In diese Kategorie fielen etwa Kerkerstrafen (Schuldturm), Brandmarken, Landesverweis, Galeerenstrafe oder Zwangsarbeit.
Schand- oder Ehrenstrafen
Der Sinn der Ehrenstrafen war es, den Verurteilten öffentlich zu demütigen und ihm so durch den Verlust der Ehre das weitere Leben in der Gesellschaft zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Diese Strafe erfreute sich beim Volk besonderer Beliebtheit, da sie den am Pranger Stehenden schlagen, bespucken oder anderweitig erniedrigen konnten, ohne selbst eine Strafe befürchten zu müssen.
Leibes- und Verstümmelungsstrafen
Eine körperliche Schädigung hatte diese Strafkategorie zur Folge. Sie wurde meist bei Kapitalverbrechen verhängt und hatte den Verlust einer oder mehrerer Körperteile zur Folge. Aus dem militärischen Bereich ist der so genannte „Spießrutenlauf“ ein Begriff. Bei dieser Art der körperlichen Bestrafung bildeten eine Gruppe von Soldaten eine „Gasse“, durch die der Verurteilte langsamen Schrittes gehen musste, während er von den Kameraden mit einer Hasel- oder Weidenrute (Spießrute) geschlagen wurde. Je nach Schwere des Vergehens richtete sich die Länge der Gasse, die durchaus aus mehreren hundert Soldaten bestehen konnte.
Todesstrafen
Die höheren Strafen richteten sich gegen Delikte gegen das Land oder den Landesherren sowie gegen schwere Verbrechen gegen die Öffentlichkeit. Die Grausamkeit der Strafen steigerte sich stetig und fand in der frühen Neuzeit während der Hexenverfolgung seinen blutigen Höhepunkt. Nicht selten wurde bei besonders schweren Verbrechen das Todesurteil verhängt und durch den Scharfrichter exekutiert. Besonders im Mittelalter war eine besondere Vielfalt an Todesstrafen gebräuchlich. Die häufigste Form der Tötung war sicherlich das Hängen, welche noch bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts in Europa durchgeführt wurde. Diese Art der Hinrichtung war jedoch meist den Männern vorbehalten, da der Körper von Frauen nicht zur Schau gestellt werden durfte.
Andere gebräuchliche Hinrichtungsarten wie Enthaupten, Verbrennen, Rädern, lebendig Begraben, Pfählen, Ertränken, Vierteilen oder Kochen seien hier nur namentlich erwähnt.
Ein Opfer seiner Zeit
Obwohl die Scharfrichter aufgrund ihrer Tätigkeit einerseits ein hohes Maß an Grausamkeit bewiesen, waren die meisten von ihnen geneigt, den Leidensweg der Verurteilten so kurz wie möglich zu gestalten. So wurden zu Verbrennung Verurteilte vorher erdrosselt, damit ihnen die Qualen der Verbrennung erspart blieben. Da die Scharfrichter verpflichtet waren, bei Folterungen den Verdächtigten unbedingt am Leben zu erhalten, mussten sie über grundlegende anatomische Kenntnisse verfügen. Diese Kenntnisse setzten sie in Ermangelung an Ärzten häufig bei der erkrankten oder verletzten Bevölkerung zu deren Wohle ein. Es wäre wohl falsch, die Scharfrichter als kaltblütige Bestien zu verurteilen, denn sie waren auch nur ein Rädchen in einer inhumanitären Gesellschaft, deren Gesetze von höher gestellten Persönlichkeiten beschlossen wurden.
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