Rechtliches zu Hausnummern
Im §126 des Baugesetzbuches ist grundsätzlich das staatliche Monopol zur Vergabe von Hausnummern geregelt. Einzelheiten, wie z.B. die Gestaltungsvorgaben oder die Positionierungsvorschriften werden zumeist regional – teilweise sehr unterschiedlich – in Verordnungen oder eigenen Gesetzen geregelt.
Geregelt werden z.B. Pflichten zur sichtbaren Anbringung der Hausnummer, die Mindestgröße, die Mindesthöhe der Anbringung oder eine allgemeine Pflicht zur Beleuchtung. Teilweise werden sogar bestimmte Hausnummern vorgeschrieben. Recht häufig wird auch vorgeschrieben, dass Buchstabenzusätze in Großbuchstaben erfolgen müssen.
Wenn die Hausnummer erstmal angebracht ist, haben Sie aber meistens sehr lange etwas davon – es sei denn die Stadt verordnet eine Umnummerierung … Zum Glück ein seltener Fall.
Heutzutage gibt es viele verschiedene Arten aus Hausnummern. Die reichen von modernen Hausnummern aus Glas, Kunststoff oder Edelstahl, über historische Hausnummern aus Blech bis hin zu witterungsfesten hochwertigen Keramikhausnummern.
Das wichtigste ist allerdings immer noch, dass sie gut lesbar sind und sie auch Ihren Geschmack treffen.
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