Riester-Fondssparpläne – auf Rabatte achten und sparen!

Als die Riester-Rente im Jahr 2001 eingeführt wurde, glaubte schon nach kurzer Zeit keiner mehr so richtig an ihren Erfolg. Im Gegenteil: Laute Kritik machte sich breit und die Abschlusszahlen sprachen eine eigene Sprache. Doch dieses Bild hat sich inzwischen gewaltig geändert – nicht zuletzt auf Grund einiger Nachbesserungen seitens der Regierung. In der Zwischenzeit hat sich vielmehr die Auffassung durchgesetzt, dass sich die Riester-Rente prinzipiell für die meisten altersvorsorgebedachten Sparer lohnen dürfte. Welche Möglichkeiten es gibt, in den Genuss der Riester-Förderung zu gelangen, ist aber vielleicht noch nicht jedem bewusst.
Prinzipiell hat man bei Riester-Verträgen die Wahl aus drei verschiedenen Produktkategorien. Gemeinsam haben dabei zunächst alle, dass am Ende der Laufzeit bzw. zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich der vom Staat erhaltenen Zulagen für den Sparer zur Verfügung stehen müssen. So hat es der Gesetzgeber vorgeschrieben.
Als mögliche Riester-Sparformen kommen die folgenden Produktkategorien in Betracht: Erstens Banksparpläne, als zweites Rentenversicherungen und drittens Fondssparpläne. Welche Möglichkeit nun die „Beste“ ist, ist pauschal natürlich nicht zu beantworten und nicht zuletzt auch von individuellen Präferenzen abhängig. Aber wie bei allen Dingen des Lebens haben die drei Alternativen jeweils ihre Vorzüge aber auch ihre Nachteile. Während Banksparpläne mit einer etwas „müden“ Rendite aufwarten, so sind sie aber sehr sicher, was die zu erwartende Verzinsung angeht. Rentenversicherungen haben die größten Erfahrungen, was die Kalkulationen von lebenslangen Rentenzahlungen angehen, sind aber nicht selten mit hohen Kosten verbunden. Die größten Chancen auf ansehnliche Renditen versprechen allerdings Riester-Fondssparpläne, da hier der Sparbeitrag in Fonds investiert wird. Und der besondere Vorteil konkret beim Riester-Fondssparplan liegt darin, dass das Risiko des Verlustes deutlich begrenzt ist. Wie oben bereits kurz erwähnt, fordert der Gesetzgeber, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge inklusive der Zulagen für den Sparer zur Verfügung stehen müssen. Und das bedeutet, dass damit das Verlustrisiko – zumindest langfristig – vollständig ausgeschaltet wird. Sogar noch einen Schritt weiter geht derzeit die Fondsgesellschaft DWS, die mit ihrem neuen Riester-Fondssparplan – der DWS Riesterrente Premium – die Möglichkeit der Höchststandsicherung ab dem 55. Lebensjahr anbietet. Das bedeutet für den Sparer, dass einmal erreichte Höchststände des Fondsvermögens für ihn ab diesem Zeitpunkt festgehalten werden und er dann mindestens diese Höchststände zum Ende erhält.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass es sehr sinnvoll erscheint, auf eine derartige chancenreiche und viel versprechende Variante in
Form eines Riester-Fondssparplanes zu setzen. Betrachtet man die Absatzzahlen von Riester-Fondssparplänen in 2006, so lässt sich feststellen, dass viele Anleger genau von dieser Möglichkeit inzwischen Gebrauch machen und diesem Trend folgen. Immerhin stieg der Zahl der abgeschlossenen Riester-Fondssparpläne um 114% binnen Jahresfrist (vgl. BMAS v. 31.01.2007).
Noch ein ganzes Stück interessanter wird die Form des Fondssparens aber, wenn man auf Fonds setzt, die in den Ausgabeaufschlägen rabattiert sind, d.h. bei denen nicht der gesamte Ausgabeaufschlag fällig wird. Solche vergünstigten Riester-Fondssparpläne findet man z.B. unter Fondsportal24.de. Mit der Inanspruchnahme von solchen Rabatten wird die mögliche Wertentwicklung von Fondsanteilen positiv beeinflusst, da von Anfang an mehr Geld direkt in die Investmentfonds fließen.
Zum Schluss gekrönt wird die ohnehin interessante Anlageform durch die großzügig ausfallenden staatlichen Förderungen. Sie setzen sich zusammen aus zwei Komponenten – den Zulagen auf der einen Seite und Steuerersparnissen auf der anderen Seite. Für 2006 und 2007 beziffern sich die Zulagen jeweils auf 114 Euro jährlich je förderberechtigtem Sparer. Zusätzlich gibt es für jedes förderberechtigte Kind noch einmal 136 Euro an Zulage dazu. Ab 2008 erhöhen sich dann die Zulagen auf 154 Euro bzw. 185 Euro für jedes Kind. Von daher ist die Zulage insbesondere für kinderreiche Familien besonders interessant. Momentan gibt es sogar sehr konkrete Pläne des Gesetzgebers, die Kinderzulage für ab dem Jahr 2008 geborene Kinder auf 300 Euro Zulage jährlich anzuheben. Für „Besserverdienende“ ist dagegen mehr die mögliche Steuerersparnis von Interesse. Denn Riester-Beiträge dürfen in gewissen Höchstgrenzen komplett von der Steuer abgesetzt werden. Diese Grenzen liegen in 2006 und 2007 bei 1.575 Euro im Jahr und ab 2008 bei 2.100 Euro.
Und zum Schluss noch ein Tipp – auch Sparer, die schon einen „normalen“ Riester-Fondssparvertrag abgeschlossen haben, können sich über einen Betreuerwechsel ebenfalls den Rabatt einräumen lassen – zumindest bei einigen Anbietern.

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