Die Limited, eine Gesellschaftsform „made in England“

Seit Ende 2002 ist es nun endlich offiziell: Der Europäische Gerichtshof hat die bis dato in Deutschland gängige Praxis aufgehoben, ausländische Gesellschaften für rechtsunfähig zu erklären, die ihren faktischen Verwaltungssitz in Deutschland haben. Nun können Deutsche Unternehmer und Existenzgründer ihr Geschäft auch als britische Limited (Ltd.) gründen. Doch was verbirgt sich hinter dieser „private company limited by shares“, die oft mit der deutschen GmbH oder AG verglichen wird? Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktienbasis, die schon mit einem Kaptial von einem britischen Pfund gegründet werden kann – dies entspricht gerade mal etwa 1,46 Euro.Wenn man als EU-Bürger eine Limited gründen will, muss man mindestens einen „Director“ als Vorstand bzw. Geschäftsführer bestellen sowie einen „Company Secretary“ als Schriftführer der Gesellschaft. Darüber hinaus werden so genannte „General Meetings“, also Gesellschafterversammlungen abgehalten, in deren Rahmen die Anteilseigner ihre Rechte ausüben können. Die Limited benötigt einen festen Firmensitz, der in eines der britischen Gesellschaftsregister in Cardiff, Edinburgh oder Belfast eingetragen werden muss. Eine entsprechende Gründungsurkunde wird ausgestellt; die gesamte Prozedere kostet rund 28 Euro. Obschon der Sitz einer Limited immer in England ist, kann die Niederlassung in Deutschland oder jedem anderen EU-Land erfolgen. Es kann sich zum Beispiel um eine Privatanschrift handeln, wobei der für die Geschäftskorrespondenz erforderliche Briefkopf mindestens drei Elemente enthalten muss: den Namen der Limited, die Adresse des Gesellschaftsregisters sowie die Registernummer beim britischen Zentralhandelsregister. Grundsätzlich haben der/ die Gesellschafter nur einen Anspruch auf Auszahlung einer festgelegten Dividende. Einlagen können sie in Geldwert oder anderen vermögenswerten Leistungen erbringen, sogar auch Arbeits- oder Dienstleistungen.

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