Private Krankenversicherung

Sie haben Ihr Studium oder Ihre Ausbildung beendet. Der Krankenversicherungsschutz ist unerlässlich in der heutigen Zeit. Im Allgemeinen besteht für jeden Arbeiter und Angestellten eine Versicherungspflicht, sofern das Einkommen der betreffenden Person eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (derzeit 3.937,50 Euro). Wer mehr verdient, kann sich entweder dazu entschließen, in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben oder eine private Versicherung abzuschließen.

Es stellt sich Ihnen somit die Frage, welche Krankenversicherung Sie abschließen sollen.
Eine private Krankenversicherung (PKV) bietet hochwertigen Schutz für besserverdienende Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige. Genauer gesagt können sich Arbeitnehmer privat versichern, wenn Ihr Brutto – Monatseinkommen (das heißt 3.937,50 Euro) das dritte Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat. Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Künstlern spielt das Einkommen keine Rolle, um Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zu werden. Zuletzt haben Beamte sowie andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags – und Bundestagsabgeordnete die Möglichkeit, sich privat versichern zu können. Grundsätzlich machen private Versicherungsunternehmen eine Aufnahme vom Gesundheitszustand und vom Alter des Interessenten abhängig. Entscheidend ist auch, wer einmal in einer privaten Versicherung ist, kann nur in wenigen Ausnahmefällen wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln.

Es gibt verschiedene Versicherungsarten. Je nach dem Umfang der privaten Versicherung kann man zwischen einer Vollversicherung (Absicherung der gesamten Krankheitskosten), einer Teilversicherung (hierbei erfolgt die Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten) und einer Zusatzversicherung (zusätzliche Risiken werden zur gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert) wählen. Zu den Zusatzversicherungen zählen die Auslandskrankenversicherung sowie zum Beispiel das Krankentagegeld.
Im Folgenden wird die private Vollsicherung genauer beschrieben.

Sie sollten niemals in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Sie sich nicht vorher neutral beraten haben lassen. Zum Beispiel entweder durch den Bund der Versicherten oder indem Sie sich selbst in Form von Broschüren und Infomaterial informiert haben.

Die Vorteile, die eine private Krankenversicherung Ihnen bieten kann, sprechen für sich. Das Leistungsspektrum ist nämlich deutlich umfangreicher als bei gesetzlichen Krankenversicherungen.
Je nachdem, für welchen Tarif Sie sich entscheiden, können Sie somit selbst die verschiedenen Leistungen, die Sie bei Ihrem Tarif dabei haben möchten, wählen.
Welche Vorteile Sie bei einer privaten Krankenversicherung genießen, werden im Folgenden erwähnt.

Zu den ambulanten Leistungen zählen unter anderem folgende: Sie können Ihren Arzt frei wählen. Darüber hinaus haben Sie wenige Wartezeiten durch eine Terminvereinbarung. Des Weiteren können Sie jederzeit Ihren Arzt wechseln, auch ohne Überweisung. Außerdem haben Sie den Vorteil neueste (vor allem alternative oder sehr teure) Behandlungsmethoden auszuprobieren und die neuesten Medikamente verschrieben zu bekommen. Sie erhalten alle Arzneimittel verschreibungsfrei. Hinzukommt eine Zuzahlungsfreiheit bei allen Medikamenten und Heilmitteln. Sie haben nicht nur eine freie Arztwahl, sondern Sie haben auch die Möglichkeit zu einem Heilpraktiker zu gehen, sofern der entsprechende Heilpraktiker eine Zulassungsvoraussetzung hat. Wenn Sie eine neue Brille brauchen, dann erstattet Ihnen die private Krankenversicherung die Kosten für entspiegelte und sogar für getönte Gläser. Die Kostenerstattung bei Brillengestellen beläuft sich zwischen 100 und 250 Euro. Auch für harte oder weiche gasdurchlässige Kontaktlinsen erfolgt eine Rückerstattung der Kosten durch die Versicherung. Ihr privater Versicherungsschutz gilt europa – oder weltweit, ohne dass Sie einen Mehrbetrag zahlen müssen.
Zu den stationären Leistungen gehört die freie Wahl des Krankenhauses. Sie werden vom Chefarzt darüber hinaus behandelt. Ihre Unterbringung erfolgt im Ein – oder Zweitbettzimmer. Sie erhalten außerdem Krankenhaustagegeld und haben keinen Eigenanteil an den Krankenhauskosten zu tragen. Auch hier besteht eine europa – oder weltweite Geltung ohne Mehrbetrag.
Die zahnärztlichen Leistungen umfassen freie Wahl des Zahnarztes. Es erfolgt eine Kostenerstattung bis zu 100% bei einer Zahnbehandelung. Auch Inlays werden dabei erstattet. Des Weiteren erfolgt bei Zahnersatz eine Rückerstattung der Kosten bis zu 100%. In diesen Bereich fallen auch Implantate sowie aufwendiger Zahnersatz. Sofern eine kieferorthopädische Behandlung erfolgt, werden die Kosten bis zu 100% zurückerstattet.
Die Leistungen bei der Pflegeversicherung erfolgen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Die Lohnfortzahlung entspricht dem vereinbarten Satz der Krankentagegeldversicherung bis zum vollen Nettoeinkommen.

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