Private Krankenversicherung
Es stellt sich Ihnen somit die Frage, welche Krankenversicherung Sie abschließen sollen.
Eine private Krankenversicherung (PKV) bietet hochwertigen Schutz für besserverdienende Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige. Genauer gesagt können sich Arbeitnehmer privat versichern, wenn Ihr Brutto – Monatseinkommen (das heißt 3.937,50 Euro) das dritte Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat. Bei Selbstständigen, Freiberuflern und Künstlern spielt das Einkommen keine Rolle, um Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zu werden. Zuletzt haben Beamte sowie andere Beihilfeberechtigte wie Richter, Landtags – und Bundestagsabgeordnete die Möglichkeit, sich privat versichern zu können. Grundsätzlich machen private Versicherungsunternehmen eine Aufnahme vom Gesundheitszustand und vom Alter des Interessenten abhängig. Entscheidend ist auch, wer einmal in einer privaten Versicherung ist, kann nur in wenigen Ausnahmefällen wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln.
Es gibt verschiedene Versicherungsarten. Je nach dem Umfang der privaten Versicherung kann man zwischen einer Vollversicherung (Absicherung der gesamten Krankheitskosten), einer Teilversicherung (hierbei erfolgt die Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten) und einer Zusatzversicherung (zusätzliche Risiken werden zur gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert) wählen. Zu den Zusatzversicherungen zählen die Auslandskrankenversicherung sowie zum Beispiel das Krankentagegeld.
Im Folgenden wird die private Vollsicherung genauer beschrieben.
Sie sollten niemals in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn Sie sich nicht vorher neutral beraten haben lassen. Zum Beispiel entweder durch den Bund der Versicherten oder indem Sie sich selbst in Form von Broschüren und Infomaterial informiert haben.
Die Vorteile, die eine private Krankenversicherung Ihnen bieten kann, sprechen für sich. Das Leistungsspektrum ist nämlich deutlich umfangreicher als bei gesetzlichen Krankenversicherungen.
Je nachdem, für welchen Tarif Sie sich entscheiden, können Sie somit selbst die verschiedenen Leistungen, die Sie bei Ihrem Tarif dabei haben möchten, wählen.
Welche Vorteile Sie bei einer privaten Krankenversicherung genießen, werden im Folgenden erwähnt.
Zu den stationären Leistungen gehört die freie Wahl des Krankenhauses. Sie werden vom Chefarzt darüber hinaus behandelt. Ihre Unterbringung erfolgt im Ein – oder Zweitbettzimmer. Sie erhalten außerdem Krankenhaustagegeld und haben keinen Eigenanteil an den Krankenhauskosten zu tragen. Auch hier besteht eine europa – oder weltweite Geltung ohne Mehrbetrag.
Die zahnärztlichen Leistungen umfassen freie Wahl des Zahnarztes. Es erfolgt eine Kostenerstattung bis zu 100% bei einer Zahnbehandelung. Auch Inlays werden dabei erstattet. Des Weiteren erfolgt bei Zahnersatz eine Rückerstattung der Kosten bis zu 100%. In diesen Bereich fallen auch Implantate sowie aufwendiger Zahnersatz. Sofern eine kieferorthopädische Behandlung erfolgt, werden die Kosten bis zu 100% zurückerstattet.
Die Leistungen bei der Pflegeversicherung erfolgen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Die Lohnfortzahlung entspricht dem vereinbarten Satz der Krankentagegeldversicherung bis zum vollen Nettoeinkommen.
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