Zusatzangebote der Kfz-Versicherer
Eine Schattenseite dieser Telefon-Hotlines ist, dass den Versicherungsunternehmen nun die Möglichkeit offen steht unmittelbar nach Schadenseintritt mit einem Geschädigten in Kontakt zu treten. Der zumeist noch vom Unfallereignis Geschockte erhält zum Teil noch am Tag des Unfalls einen Anruf der gegnerischen Versicherung, zum Teil auch nach „Feierabend“. Die gegnerische Versicherung bietet dem Geschädigten eine unbürokratische und schnelle Regulierung an. Gegen eine angebotene schnelle Schadensabwicklung ist in der Regel auch nichts einzuwenden, aber es ist in der Regel so, dass der noch immer durch das Schadensereignis geschockte Geschädigte sich durch einen unmittelbar erfolgten Anruf oftmals überrollt fühlt, wenn er ohne einen Rechtsanwalt zu konsultieren, derartige Angebote erhält.
Natürlich muss der Geschädigte dieses Angebot nicht sofort am Telefon annehmen. Experten raten juristische Laien dazu nicht darauf einzugehen und mitzuteilen dass sich sein Rechtsanwalt mit der Autoversicherung in Verbindung setzen werde, denn wie viel dem Geschädigten letztendlich für einen Schaden wirklich zusteht, weiß dieser in der Regel nicht, aber sein Rechtsanwalt.
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