Fahrradversicherung

Es wird Sommer und die Menschen sind wieder vermehrt mit dem Fahrrad unterwegs.

Da die Fahrräder auch teilweise viel Geld kosten, kommt öfters auch oft die Frage nach einer Fahrradversicherung.

Grundsätzlich ist es möglich das Fahrrad in der Hausratversicherung zu versichern, dies kostet allerdings einen extra Beitrag und ist in der Regel nicht automatisch in der Hausratversicherung dabei.

In der Regel wird in der Hausratversicherung 1 Prozent der Versicherungssumme vereinbart, dies kann aber auch erhöht werden auf 2 Prozent und mehr. Die vereinbarte Summe gilt dann für alle Fahrräder auch wenn zum Beispiel die Fahrräder der ganzen Familie geklaut werden.

In manchen Hausratversicherungen ist die Fahrradversicherung ohne zusätzlichen Beitrag mit eingeschlossen. Da sollten sie allerdings auf alle Fälle die Klauseln genau durchlesen.

Da ist oft das Fahrrad gegen Diebstahl außerhalb Hauses gegen Diebstahl versichert aber mit einer Nachtzeitklausel, die besagt dass der Diebstahlschutz nur morgen ab 6 Uhr bis abends 22 Uhr gilt.

Bemerkt dann der Versicherungsnehmer morgens den Diebstahl des Fahrrads liegt die Beweispflicht bei ihm.

Dies bedeutet dass er nachweisen muss dass dies Fahrrad vor 22 Uhr in der Nacht oder nach 6 Uhr morgens geklaut wurde, was natürlich kaum möglich ist.

Eine Fahrradversicherung extra in der Hausratversicherung ist sicher nicht unbedingt notwendig aber bei einem Diebstahl ist so mancher froh gewesen sich ein neues Fahrrad von dem Geld der Versicherung kaufen zu können.

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