Hausnummer – Eine amtlich zugewiesene Kennzeichnung

Eine Hausnummer ist stets einem Gebäude zugeordnet, sobald es im Bebauungsplan einer Gemeinde festgelegt wird. Es ist die Pflicht des Eigentümers, die Hausnummer für jeden sichtbar anzubringen. Selbst für die Schlussabnahme eines Neubaus ist das Vorhandensein der behördlich vergebenen Hausnummer ein zu erfüllendes Kriterium.

Diese Auflage gründet auf gesetzliche Vorgaben wie Bauordnung und Verwaltungsvorschriften. In einer Adressierung erfüllt die Hausnummer den Zweck der Orientierung auf mehreren Ebenen. Vollständige Adressangaben sind beispielsweise beim Meldevorgang beim Ordnungsamt sowie beim Ausstellen von Urkunden, Ausweisen und behördlichen Bescheinigungen vorgeschrieben. Zudem hängen Zustelldienste aller Art sowie der Empfang privater und gewerblicher Mitteilungen von einer solchen Zuordnung ab. Auch im Privatbereich und für Notfalldienste dienen Hausnummern der Ortung von Personen.

Das genaue Auffinden kann heutzutage sogar über moderne GPS-Systeme erfolgen. Für die technische Ausführung einer Hausnummer sind keine Normen vorgeschrieben. Daraus resultieren individuelle Gestaltungen in Form, Farben, Größe und Materialbeschaffenheit. Trotz der Variationen bleibt das wichtigste Kriterium die eindeutige Lesbarkeit, um die angestrebten Zwecke zu erfüllen.

Entscheidungshilfen bei der Auswahl von Hausnummern bieten diverse Kataloge, wobei besonders auf die Langlebigkeit des Materials, die technische Montage sowie die Schriftform geachtet werden sollte.

Immer größer wird auch das Angebot an Hausnummern, die mit Solarenergie in Verbindung mit LCD-Leuchtmitteln betrieben werden.

Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite:

nach oben |

Ranking-Hits