Wissenswertes zur Kfz-Zulassung
Der zukünftige Halter muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Sollte er nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen, muss er seinem Vertreter eine Vollmacht ausstellen. Neben der Vollmacht muss sich dieser natürlich ebenfalls mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Auch der Fahrzeugbrief ist selbstverständlich mitzubringen. Meldet man ein neues Fahrzeug an, das man nicht selbst importiert hat, kann entweder der Fahrzeugbrief oder eine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung mit Erklärung zur Umsatzsteuer vorgelegt werden. Bei der Versicherung besorgt man sich eine Bestätigung, also eine ausgefüllte Deckungskarte (doppelte Versicherungskarte). Sollte das Kfz als Firmenfahrzeug genutzt werden, braucht die Zulassungsstelle auch noch einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung. Bei der Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen gilt es, an die Bescheinigung der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung sowie an die Abmeldebescheinigung (wenn das Fahrzeug stillgelegt wurde) zu denken. Falls die Kennzeichenschilder noch vorhanden sind, bringt man sie natürlich auch mit.
Eine Zulassung ist natürlich auch immer eine willkommene Gelegenheit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Rund zwei Drittel der Deutschen wünschen bei der Neuzulassung ein individuelles Kennzeichen. Sehr beliebt sind hierbei vor allem die Initialen, das Geburtsdatum oder auch Schnappszahlen. Die meisten Städte und Zulassungsbezirke bieten inzwischen die Möglichkeit, ein Kennzeichen online zu reservieren.
Rechtliches
Seit Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung 2 ersetzt. Die Zulassungsvorschriften von Kfz wurden zum 01. März 2007 in einigen Punkten geändert. So reicht jetzt zum Beispiel eine Hauptuntersuchung für stillgelegte Fahrzeuge aus, die innerhalb von sieben Jahren wieder zugelassen werden. Früher brauchte man ein Gutachten der TÜV-Servicestation. Die Begutachtung eines Fahrzeuges, ob es den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung entspricht, darf in Zukunft nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer festgestellt werden.
Wenn man diese Punkte alle beachtet, sollte die Zulassung kein Problem mehr darstellen.
Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite: