Englische Limited als Alternative zur GmbH?

Die englische Rechtsform der Limited ist der weltweit bekannteste Gesellschaftstyp. Seit März 2003 ist ihre Rechtsfähigkeit auch hierzulande anerkannt und erfreut sich aufgrund von vereinfachten Formalitäten und vergleichsweise geringen Gründungsaufwendungen immer größerer Beliebtheit. Die Limited ist, ähnlich wie die GmbH als Unternehmensform deutschen Rechts, eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Demnach haften ihre Gesellschafter nicht persönlich, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Existenzgründer ziehen die Limited aufgrund ihrer hohen Flexibilität der GmbH oftmals vor. Ihr größter Vorteil liegt sicherlich darin, dass nahezu kein Mindeststammkapital aufgebracht werden muss, die Gründung kostengünstig ist sowie innerhalb sehr kurzer Zeit und ohne jegliche notarielle Beglaubigung vonstatten gehen kann.

Voraussetzung sind lediglich eine Eintragung ins englische Handelsregister und die Unterhaltung eines sogenannten “Registered Office”, d.h. dass der Unternehmenssitz sich in Großbritannien befinden muss. Zudem müssen mindestens ein Geschäftsführer sowie ein Sekretär bestellt werden,

wobei die Position des Geschäftsführers auch gleichzeitig durch einen Gesellschafter des Unternehmens ausgefüllt werden kann.

Innerhalb der Rechtsform wird noch einmal zwischen der “Private Limited Company (LTD)” und der “Public Limited Company(PLC)” differenziert. Die erstgennante ist hierbei die geläufigere Form bei Neugründungen. Eine LTD ist an keinem Börsenplatz gelistet und kann somit seine Anteile nicht der Öffentlichkeit anbieten. Die PLC ist hingegen an der Börse notiert und veröffentlicht Aktien mit einem Wert von minimal 50000 Pfund.

Letztendlich ist die Limited im Vergleich eine sehr unkomplizierte als auch unkomplizierte Alternative zur GmbH. Bisweilen existieren weit über 10000 deutsche Limiteds mit Sitz in Großbritannien – und es werden von Tag zu Tag mehr.

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