Lebensversicherung Zweitmarkt von Abgeltungssteuer betroffen
Unter bestimmten Voraussetzungen wird nun bei dem Verkauf einer Lebensversicherung auch die Abgeltungssteuer fällig.
Dies ist nicht zuletzt durch drängen der Versicherungswirtschaft gesehen, da diese durch den Zweitmarkt schon einige Kündigungen von Lebensversicherungen verloren haben.
Betroffen sind Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und vor Ablauf einer 12 Jahresfrist verkauft werden sowie Verträge, die zur Finanzierung von einer fremdvermieteten Immobilie mit einer Versicherung zur Tilgung, abgeschlossen wurden.
Es ist ein großes Geschäftsfeld für den Zweitmarkt Lebensversicherung, bei etwa 1,2 Millionen gekündigten Lebensversicherungen jährlich. Wurde eine Lebensversicherung gekündigt hat in der Vergangenheit meist der Lebensversicherer von dem Storno profitiert. In den Stornoabzug fließen in der Regel die Provision des Vermittlers, Verwaltungskosten sowie die Risikoabsicherung ein und beschert dem Versicherungsnehmer meist einen niedrigen Rückkaufswert.
Dies soll durch die Unternehmenssteuerreform geändert werden und zukünftig beim Verkauf der Lebensversicherung auch die Abgeltungssteuer fällig werden. Dabei fällt aber nur der Betrag unter die Abgeltungssteuer, wo der Verkaufspreis über den eingezahlten Beiträgen liegt.
Der Zweitmarkt sieht zwar einen eventuellen Schlussverkauf zu alten Regeln aber grundsätzlich ihr Geschäftsmodell nicht in Gefahr, denn der Zweitmarkt wird auch dann wohl noch in der Regel mehr auszahlen als die Versicherer.
Es sind sogar schon Überlegungen da, ein neues Geschäftsmodell zu entwickeln, das einen Verkauf an Privatleute ermöglicht. Bei diesem Verkauf würde nur noch der Gewinn versteuert werden und es somit für den Privatmann deutlich interessanter machen als die bisherige Regelung.
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