Die GmbH ist nach dem Einzelunternehmen die beliebtesten
Rechtsform in deutschen Unternehmen. Diese Beliebtheit ist auch nicht weiter verwunderlich, denn wenn man sein Unternehmen als GmbH gründet, ist die Haftung beschränkt, auf die Höhe ihrer Gesellschaftsanteile. Dies hat den Vorteil, dass Gläubiger in Krisenzeiten nicht grundsätzlich auf das private Vermögen zugreifen können. Man muss dabei auch folgendes beachten:
Wenn man für seine GmbH einen Kredit aufnimmt, kann es sein, dass die Bank besondere Sicherheiten verlangt wie beispielsweise eine private Bürgschaft. Und dazu sollte man auch wissen, dass der Haftungsausschluss der GmbH im Insolvenzfall meistens nicht vor dem Zugriff der Banken schützt. Diese schützt nur vor dem Zugriff von möglichen Geschäftspartnern, bei denen man selbst verschuldet ist.
Selbst als Einzelpersonen kann man eine GmbH gründen, eine so genannte Ein-Mann-GmbH.
Um als
Rechtsform eine GmbH zu gründen, muss man einen Gesellschaftsvertrag erstellen. Danach, wird der Geschäftsführer ernannt. Daraufhin werden Stammeinlagen gezahlt, wobei man beachten muss, dass zumindest ein Teil des Stammkapitals von 25.000 € eingezahlt werden muss. Handelt es sich um Bareinlagen müssen mindestens 12.500 € eingezahlt werden. Wurde die Stammeinlage getätigt, muss man die Eintragung einer GmbH im Handelsregister anmelden.
Der Vorteil einer GmbH, ist die beschränkte Haftung und die volle Kontrolle (bei Ein-Mann-GmbH).
Nachteile einer GmbH sind, die aufwändige Gründung, das Mindestkapital (25.000 €), die Gewerbesteuerpflicht und aufwändige Buchhaltungspflichten.
Andere Beiträge von Dirk Wasa | 25. Juli 2007 |
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Kategorie: Recht