Schiffsfonds – die Grundlagen

Ein Schiffsfond, der auch Schiffsbeteiligung genannt wird, ist ein geschlossener Fonds. Das eingesammelte Kapital wird hierbei in den Bau oder in den Erwerb von Seeschiffen investiert.

Wie bei allen geschlossenen Fonds können Personen die ihr Geld anlegen wollen, während eins bestimmten Zeitraums, dem sog. Platzierungszeitraum, in den Schiffsfonds investieren und somit der Schiffsgesellschaft beitreten. Der Fonds wird geschlossen, sobald ausreichend Anleger dem Fonds beigetreten sind und das benötigte Eigenkapital erworben wurde. Personen, die ihr Geld anlegen, beteiligen sich als Kommanditist an einer Gesellschaft, d.h. sie erwerben einen Anteil am Gesellschaftskapital. In der Regel hat eine solche Beteiligung eine Laufzeit von zehn bis 25 Jahren. Meist handelt es sich bei einem Schiffsfonds um ein ganz konkretes Investitionsobjekt und ist kein sog. „Blind Pool“. Mit der Investition in den Schiffsfond tragen die Investoren auch neben den Chancen auch die Risiken, die dieses Geschäft mit sich bringen.

Die Risiken können hierbei sehr hoch sein und bis zum Totalverlust der Investition führen. Einen Anspruch auf eine feste Verzinsung oder auf einen festen Rückzahlungstermin gibt es nicht, da die Anleger der Gesellschaft das Eigenkapital zur Verfügung stellen.

Als Gegenleistung werden die Investoren an den wirtschaftlichen Ergebnissen beteiligt. Bei Schiffsfonds besteht grundsätzlich ein sog. Verkaufsprospekt, in dem die wesentlichen Angaben zum Investmentobjekt sowie die rechtlichen und steuerlichen Rahmbedingungen definiert sind. Bisher bestehen für Schiffsfonds keine staatlichen Kontrollen, weshalb Anbieter von Schiffsfonds keine staatliche Erlaubnis benötigen und auch keinen Befähigung- oder Zuverlässigkeitsnachweis erbringen müssen. So gibt es für Schiffsfonds keine Vorschriften, in welche Schiffe investiert werden darf oder wie ein Schiffsfonds konzipiert werden muss.

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