Wechsel der Kfz-Versicherung – oft lohnend

Warum soll ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Der wichtigste Grund ist, dass Sie dabei einiges an Geld sparen können. In den letzten Jahren sind die Beiträge kontinuierlich gesunken. Durch den Preisdruck von günstigeren Versicherern mussten auch die etablierten Namen nachziehen.

Aber auch wenn Sie schon bei einem günstigen Anbieter sind, lohnt sich ein Tarifwechsel beim selben Versicherer. Tarife für Neukunden sind oft günstiger als Tarife für bereits bestehende Verträge. Von sich aus weisen die Versicherer ihre Altkunden darauf aber natürlich nicht hin.

Eine Rolle spielen auch die Schadenstatistiken der abgelaufenen Monate. Häufen sich bei einzelnen Fahrzeugtypen und Regionen die Schäden, dann erhöht der Versicherer die entsprechenden Beiträge. Die Beiträge können aber je Versicherer unterschiedlich steigen.

Ohne Internet lassen sich die Anbieter nur noch schwer vergleichen. Je nach Anbieter spielen unterschiedlichste Faktoren eine Rolle – bei manchen Anbietern bekommen junge Eltern einen Bonus, bei anderen Anbietern werden ältere Beamtenehepaare bevorzugt. Hier finden Sie einen passenden Vergleich für die Kfz-Versicherung.

Wie wechsle ich meine Kfz-Versicherung?

Nachdem Sie eine neue Versicherung gefunden haben, sollten Sie dem alten Versicherer schriftlich kündigen. Verlangen Sie ebenfalls eine Kündigungsbestätigung. Die alte Versicherung meldet die Kündigung auch an die Zulassungsstelle.

Der Schadenfreiheitsrabatt lässt sich auf den neuen Versicherungsvertrag übertragen. Bei einem Wechsel geht also der Rabatt nicht verloren.

Vom neuen Versicherer benötigt die Kfz-Zulassungsstelle eine Deckungskarte als Nachweis des Versicherungsschutzes. Wenn der Versicherer die Deckungskarte nicht direkt an die Zulassungsstelle schickt, muss man dies selbst erledigen. Die Deckungskarte kommt dann entweder per Post oder wird per E-Mail versendet.

Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Fast alle Kfz-Verträge sind Jahresverträge und lassen sich zum 31. Dezember eines Jahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ihre Kündigung muss also bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.

Bei einer Beitragserhöhung oder einem Schaden haben Sie ebenfalls einen Monat Zeit, sich einen günstigeren Versicherer zu suchen und Ihre bisherige Versicherung zu kündigen. Allerdings sollten Sie dann darauf achten, dass der bisherige Vertrag mindestens ein Jahr lang bestand. Lief der Vertrag weniger als ein Jahr, müssen Sie eventuell eine Nachzahlung leisten, da einige Versicherer dann einen teureren Kurztarif berechnet.

Die neuen Tarife werden von den Versicherern meistens Ende Oktober oder Anfang November bekanntgegeben. Spätestens dann lohnt sich ein Vergleich der Autoversicherung.

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