Private Krankenversicherung

In Deutschland ist die private Krankenversicherung eine Absicherung gegen die Kosten, die durch Unfall oder Krankheit entstehen können. Diese Versicherung wird bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungunternehmen abgeschlossen. In Deutschland hatten im Jahre 2002 7.932.800 Menschen eine Krankenvollversicherung durch ein solches Unternehmen.

Man kann den Umfang der privaten Krankenversicherung in mehrere Bereiche Aufteilen. Zum einen gibt es die Krankenvollversicherung, die die Person gegen alle Kosten absichert, die durch eine Krankheit entstehen können, weiterhin gibt es noch die Krankenteilversicherung, die die Person gegen einen Teil der Kosten absichert, die durch eine Krankheit entstehen können, und schließlich gibt es noch die private Zusatzversicherung, die eine gesetzlich versicherte Person gegen Kosten absichert, die durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt werden.

Die Privaten Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss der Privaten Krankenversicherung vom Alter und vom Gesundheitszustand des zu Versichernden abhängig. Hierbei spielen für die Kosten sowohl das Geschlecht – Frauen müssen auf Grund der höheren Lebenserwartung einen höheren Beitragssatz zahlen -, das Alter, die tariflichen Leistungen und der Gesundheitszustand des Patienten eine große Rolle. Weiterhin kann die Versicherungskasse auch noch Risikozuschläge und Staffelerhöhungen, wie sie zum Beispiel bei Zahnersatz der Fall ist, erheben. Eine Private Krankenversicherung hat im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung das Recht eine Person auf Grund ihres Gesundheitszustandes abzulehnen.

In einer Privaten Krankenversicherung versichern sich normalerweise Personen, für die keine Versicherungspflicht besteht. Allerdings können sich auch gut verdienende Angestellte privat versichern, wenn sie 3 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben. Dann besteht auch für sie das Recht. Leider hat der Gesetzgeber per 2007 ein Gesetz erlassen, dass die Beitragsbemessungsgrenze statt bisher 1 Jahr, 3 Jahre am Stück überschritten werden muss. Damit wollte der Gesetzgeber erreichen, dass weniger freiwillig Versicherte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können, um die gesetzlichen Kassen, die permanent zu wenig Geld haben, etwas zu entlasten.

Da allerdings die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen stets sinken und die Beiträge steigen, werden so oder so immer mehr in die privaten Krankenversicherungen wechseln.

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