Gewerbeanmeldung

Grundsätzlich ist jeder verpflichtet ein Gewerbe anzumelden, welcher eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und daraus einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen möchte. Die Anmeldung erfolgt zeitgleich mit der Aufnahme der Beschäftigung beim Gewerbeamt des Ortes, wo die künftige Firma ihren Sitz haben soll. Das Gewerbeamt ist eine Behörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Auch Gewerbe im Nebenerwerb, übernommene Firmen oder die Eröffnung weiterer Zweigstellen müssen angemeldet werden.

Ausgenommen davon sind Freiberufler, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler, sofern sie keine GmbH gegründet haben. Sie müssen sich selbst beim Finanzamt anmelden. Keine Anmeldung benötigen weiterhin Wissenschaftler und Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft. Auch wenn eigenes Vermögen verwaltet wird, zum Beispiel bei Vermietung oder Verpachtung wird keine Anmeldung verlangt.

Bei der Vorsprache im Gewerbeamt wird ein einheitliches Formular mit diversen Durchschlägen ausgefüllt. Abgefragt werden persönliche Angaben, die genaue Bezeichnung der Tätigkeit sowie eine kurze Beschreibung der Arbeitsaufgaben. Mit den Durchschlägen werden verschiedene Ämter wie Arbeitsagentur, Finanzamt, IHK oder Krankenkasse automatisch über die Aufnahme der Tätigkeit informiert.

Zum Termin mitzubringen sind Personalausweis und eine eventuelle Vollmacht, wenn für Dritte gehandelt werden soll. Oftmals wird auch ein persönliches Führungszeugnis verlangt. Für verschiedene Tätigkeiten sind weiterhin Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, der persönlichen Qualifikation und der Beschaffenheit der verwendeten Räumlichkeiten notwendig. Dies betrifft zum Beispiel künftige Betreiber von Tierhandel, Fuhrbetrieben oder Pflegediensten. Für Ausländer, welche in Deutschland ein Gewerbe betreiben wollen, gelten gesonderte Bestimmungen.

Bei Rechtsformen wie OHG, KG, oder GmbH beantragt der Geschäftsführer für die Firma das Gewerbe. Wird beabsichtigt, eine GbR zu gründen, muss jeder Gesellschafter auf seinen Namen sich eine gesonderte Gewerbeanmeldung ausstellen lassen. Bei der Beantragung der Gewerbeanmeldung wird eine Gebühr von zirka 20 Euro erhoben.

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