Gewerbeanmeldung
Ausgenommen davon sind Freiberufler, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler, sofern sie keine GmbH gegründet haben. Sie müssen sich selbst beim Finanzamt anmelden. Keine Anmeldung benötigen weiterhin Wissenschaftler und Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft. Auch wenn eigenes Vermögen verwaltet wird, zum Beispiel bei Vermietung oder Verpachtung wird keine Anmeldung verlangt.
Bei der Vorsprache im Gewerbeamt wird ein einheitliches Formular mit diversen Durchschlägen ausgefüllt. Abgefragt werden persönliche Angaben, die genaue Bezeichnung der Tätigkeit sowie eine kurze Beschreibung der Arbeitsaufgaben. Mit den Durchschlägen werden verschiedene Ämter wie Arbeitsagentur, Finanzamt, IHK oder Krankenkasse automatisch über die Aufnahme der Tätigkeit informiert.
Bei Rechtsformen wie OHG, KG, oder GmbH beantragt der Geschäftsführer für die Firma das Gewerbe. Wird beabsichtigt, eine GbR zu gründen, muss jeder Gesellschafter auf seinen Namen sich eine gesonderte Gewerbeanmeldung ausstellen lassen. Bei der Beantragung der Gewerbeanmeldung wird eine Gebühr von zirka 20 Euro erhoben.
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