Die Ausbildung zum Zahnarzt

Die Ausbildung zum Zahnarzt beziehungsweise zur Zahnärztin ist an einen Studiengang gebunden, das “Studium der Zahnmedizin”. Vorraussetzung für die Zulassung zum Studiengang sind das Abitur und der Numerus clausus, der in verschiedenen Jahrgängen zwischen den Noten 1,0 bis 2,5 variiert. Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester plus sechs Monate (für das Staatsexamen).

Zu den Tätigkeitsfeldern des Zahnarztes gehören die Bereiche Vorbeugung, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund-, und Kiefererkrankungen.Im Rahmen des Studiums wird innerhalb von fünf Semestern ein vorklinischer Teil absolviert, der mit dem Physikum endet. Es folgt ein klinischer Teil, zu welchem auch die beaufsichtigte Behandlung von Patienten oder Kommilitonen gehört.

In Ausbildung und Examen liegt der Schwerpunkt besonders auf den Bereichen der Herstellung und Eingliederung von Zahnersatz wie der Zahnkrone oder dem Zahnimplantat, der Zahnerhaltung, der Behandlung von Zahn-, Mund-, und Kieferkrankheiten und der Chirurgie. Ebenfalls zur Ausbildung gehören die naturwissenschaftliche Vorprüfung, die zahnärztliche Vorprüfung und die zahnärztliche Prüfung.

Um die Berufsbezeichnung Zahnarzt tragen zu dürfen, ist abschließend der Antrag auf Approbation als Zahnarzt zu stellen. Die Bedingungen hierfür ergeben sich aus der Approbationsordnung für Zahnärzte. Diese Ordnung wird sich in absehbarer Zeit etwas ändern; die medizinischen Aspekte werden mehr Gewicht bekommen und es wird ein dreimonatiges Pflegepraktikum eingeführt werden. Das Einkommen eines Zahnarztes liegt in der Bundesrepublik Deutschland in etwa zwischen 3.300 und 4.360 € pro Monat (Brutto). Im Zusammenhang mit dem Studium werden zusätzlich zu den üblichen Gebühren Materialkosten fällig.

Zahnarztanwärter / innen sollten in der Lage sein, spiegelverkehrt zu arbeiten; technisches Geschick ist hilfreich. Freude am Umgang mit Patienten und eine gute Feinmotorik sind ebenfalls nützliche Vorraussetzungen für das Erlernen des Zahnarztberufes. Beides gilt übrigens auch für den Beruf der Zahnarzthelferin, für den kein Studium , sondern nur eine dreijährige Ausbildung erforderlich ist.

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