Pro und Contra Elterngeld

Am 1. Januar 2007 trat in Deutschland das Elterngeld an die Stelle des bisher für junge Familien gezahlten Erziehungsgeldes. Beim Elterngeld handelt es sich um eine Zahlung von 67 Prozent des letzten Nettogehaltes, abzüglich eines Zwölftes Werbekostenpauschale für das Elternteil, das nach Geburt eines Kindes zu Hause bleibt, jedoch mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Elterngeld wird bis zu 12 Monate gezahlt. Bleibt der andere Partner für zwei Monate zuhause, werden die sogenannten zwei “Partnermonate” gezahlt. Alleinerziehende erhalten von vornherein 14 Monate Erziehungsgeld.

Erziehungsgeld war und ist umstritten. Wurde es eingeführt, um die Geburtenrate in Deutschland zu steigern und auch besser verdienenden Frauen ein Baby “schmackhaft” zu machen, fragen sich viele nun, wie sie schon nach 12 Monaten Babyzeit wieder arbeiten gehen sollen, steht doch in vielen Städten keine oder nicht ausreichende Kinderbetreuung für unter 3jährige – sog. Krippenplätze – zur Verfügung.

Auch sehen sich viele junge Familien wegen der Partnermonate benachteiligt. Offiziell darf zwar niemand benachteiligt werden, der sich Erziehungsurlaub nimmt, im echten Leben ist es aber gerade bei berufstätigen Männern anders.

Wer wegen der Kindererziehung zu Hause bleibt, wird oft diskriminiert. Außerdem haben viele Arbeitgeber – gerade in Berufsgruppen wie dem Baugewerbe und in Fabriken – etwas gegen diese zwei Monate “bezahlten Urlaub”. Einige nehmen ihr Recht in Anspruch, die Erziehungszeit nicht zu gewähren, andere lassen später Arbeitsverträge auslaufen, anstatt sie zu verlängern.

Arbeitslose Schwangere werden oftmals dazu angehalten, vor der Geburt zumindest auf 400 Euro-Basis zu arbeiten. Als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld dienen nämlich die Nettoeinkünfte der vergangenen 12 Monate. Wer trotz vorangegangener Arbeitslosigkeit noch etwas dazuverdient, erhöht damit das später erhaltene Elterngeld. Mehr dazu hier.

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