Private Krankenversicherung Selbstständige
Allerdings ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV an gewisse Voraussetzungen gebunden.
Macht man sich Selbstständig und scheidet aus der Versicherungspflicht aus gelten bestimmte Versicherungszeiten.
Unmittelbar vor dem Beginn einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse muss eine ununterbrochene Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse von 12 Monaten bestanden haben oder aber wenn man mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war.
Will man eine private Krankenversicherung als Selbstständiger abschließen, steht man vor einer riesengroßen Auswahl von Tarifen verschiedener Versicherungsgesellschaften.
Dabei sollte man nicht nur den Preis im Auge haben, denn Krankenversicherungen bilden eigentlich eine Risikogemeinschaft pro Tarif und neue Tarife sind erstmal günstig, da immer nur gesunde Menschen aufgenommen werden und erst viel später die Kosten kommen.
Die Beratung eines Fachmanns kann dabei nicht verkehrt sein. Dabei sollte der Kunde nachfragen, welche Krankenversicherung empfehlenswert ist und wie zum Beispiel die bisherige Preisentwicklung der Krankenversicherung war.
Auch die Frage, wie die Versicherung bisher mit den Altersrückstellungen umgegangen ist, sollte der Interessent stellen.
Seit der Einführung der EU Vermittlerrichtlinie im Mai diesen Jahres ist auch ein Beratungsprotokoll Pflicht. Dies bedeutet Sicherheit für den Kunden, denn dort sollte der Kunde darauf achten, dass festgehalten wird, wieso und warum der Makler diese Gesellschaft ihnen empfohlen hat.
Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite: