Vorsorge mit Steuervorteil- die Rürup- Rente
Die Riester- Rente, die bereits einen entscheidenden Schritt in Richtung private Altersvorsorge getan hat, wurde durch eine neue Basisrente verstärkt, die sich insbesondere für Selbstständige eignet.
Viele Selbstständige und Freiberufler sind nicht gesetzlich rentenversichert und gelten im Ruhestand als unterversorgt.
Mit Einführung der Rürup- Rente wird die Möglichkeit geboten, steuerbegünstigt Vorsorge für das Alter zu betreiben.
Aber nicht nur diejenigen, die auf eigene Rechnung arbeiten gelten als Nutznießer dieser neuen Vorsorgevariante. Auch haben Besserverdienende und Menschen, die sich kurz vor dem Rentenalter befinden noch die Chance, sich einen Zugang zu dieser Basisrente zu verschaffen. Wer da eine hohe Einmaleinzahlung leisten kann, erwirbt sich die Möglichkeit, ab der Vollendung des 60. Lebensjahres eine monatliche Rente zu beziehen und parallel dazu steuerbegünstigt zu sein.
Eine einmalige Auszahlung des Kapitals ist jedoch nicht möglich, da der Gesetzgeber die Rürup- Förderung lediglich in den Aufbau von Vermögen investieren will, das monatlichen Rentenzahlungen dienen soll.
Verstirbt der Begünstigte vor seinem 60. Geburtstag, gehen die bereits geleisteten Beiträge zugunsten der Versichertengemeinschaft verloren.
Zahlen Rentner aufgrund ihrer hohen Renteneinkünfte hohe Steuern, haben sie mit der Rürup- Versicherung die Chance, Teile ihres Vermögens in die Rürup- Versicherung einbringen zu können und von einer sofort einsetzenden Rentenzahlung zu profitieren.
Wer sich komplett absichern will, kann die Rürup- Versicherung auch noch weiter ausbauen und um eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Hinterbliebenenversorgung ergänzen. Auch diese Beiträge werden steuerlich begünstigt und erweitern somit die Vorteile, die eine Rürup- Rente bietet.
Wer diese attraktiven Konditionen für sich nutzen will, läuft bei den Versicherungsbranche offene Türen ein, denn diese bietet mittlerweile verschiedene Lösungen an, damit Verluste im Todesfall aufgefangen werden können.
Im Versicherungsfall wird der Vertrag mit einer Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt. Die Versicherungssumme wird vorher vertraglich festgelegt.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die eine Beitragsrückerstattung im Todesfall vor dem eigentlichen Rentenbeginn vorsieht. Jedoch gelten hierfür keine steuerlichen Vergünstigungen.
In der Regel gilt für die Rürup- Rente, dass die Ansprüche nicht beliehen oder übertragen werden können und auch nicht als Sicherheit für ein Hypothekendarlehen verwendet werden dürfen.
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