Riester Rente für Beamte

Mittlerweile hat sich herumgesprochen dass die Riester Rente eine sehr gute Form der privaten Altersvorsorge ist und sehr viele Angestellte haben auch schon eine abgeschlossen.

Was sich aber noch nicht wirklich herumgesprochen zu haben scheint, ist die Tatsache, dass auch Beamte eine Riester Rente abschließen können. Sie gehören direkt zu den von der Riester Rente geförderten Personen, sind also sogar “direkt förderfähig”.

Warum aber haben bis dato so wenige Beamte eine Riester Rente? Misstrauen? Wohl kaum, denn die Gesetze rund um die Riester-Rente sind klar strukturiert und verständlich formuliert und jeder Vertragsinhaber bekommt schwarz auch weiß, welche Pflichten er hat (Beitragszahlung), aber auch welche Rechte (Förderung).

Es hat sich wohl einfach noch nicht herumgesprochen dass die Riester Rente auch für Beamte eine ganze Reihe von Vorteilen auch Lager hat und sich daher perfekt für die zusätzlich zur Beamtenversorgung abgeschlossne, private Altersversorgung eignet.

Große Vorteile entstehen zum Beispiel aus der Tatsache, dass Beamte meist über ein überdurchschnittlich gutes Einkommen verfügen. Im Rahmen der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt nämlich ob der Steuervorteil, der entsteht wenn man die Beiträge für den privaten Riester Vertrag von der Steuer absetzt, größer ist als die Zulage.

Ist dies der Fall, wird zu der Zulage noch der Steuervorteil gewährt, dieser wird aber nicht in den Vertrag eingezahlt, sondern wird mit dem Lohnsteuerjahresausgleich verrechnet.

Durch diesen Mechanismus können gerade die Beamten noch einen erheblichen Steuervorteil nutzen wenn sie die Riester Rente für Beamte abschließen. Die grundsätzlichen Kriterien sind identisch mit denen, die ein Angestellter erfüllen muss: Es müssen 3% des Monatsbruttolohnes in den Vertrag gespart werden, dabei darf allerdings die Zulage bereits verrechnet werden.

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