Was ist eine Berufsgenossenschaft?
Besser gesagt werden die Kosten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten übernommen. Bei Gesundheitsgefahren, die aufgrund der Arbeit entstanden sind, kommt ebenso die Berufsgenossenschaft für die Kosten auf. Für betroffene Arbeitnehmer sorgt die Genossenschaft mit dem Ziele diese Menschen wieder komplett medizinisch, beruflich und auch sozial zu rehabilitieren. Zudem soll von der Seite der Berufsgenossenschaften für einen Ausgleich mittels Geld für eventuelle Unfall- und Krankheitsfolgen gesorgt werden. Im Jahre 2005 gab es über 46 Millionen Menschen die dort versichert waren. Die Berufsgenossenschaften sind so genannte Körperschaften von öffentlichem Recht und sie dürfen sich selbst verwalten. Einnahmen erzielen sie lediglich durch Beiträge von Unternehmen, die ihnen zugeordnet werden. Allerdings waren im Jahre 2005 ca. 3,2 Millionen Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft gemeldet. Aktuell gibt es 25 Berufsgenossenschaften und 9 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Arbeitgeber können sich überschlagsweise einen Eindruck über die Beträge (basierend auf einer Entgeltabrechnung) mit so genannten Gehaltsrechnern im Internet verschaffen.
In erster Linie sind sie zuständig Arbeitsunfälle und auch welche, die auf dem Weg zur Arbeit passieren und auch Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren aufgrund der Arbeit zu verhüten. Dafür beraten sie vorrangig die Unternehmen und stehen ihnen hilfreich zur Seite, wenn es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz geht. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften werden von den Berufsgenossenschaften festgelegt. Sie schauen auch darauf, dass die Vorschriften eingehalten und umgesetzt werden. Dazu werden so genannte Aufsichtspersonen abgestellt, die bei festgestellten Versäumnissen auch handeln können. Mögliche Konsequenzen wären z.B. die Abschaltung von Maschinen. Auch werden von Seiten der Berufsgenossenschaften die Menschen geschult, die im Unternehmen die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit haben. Dazu gibt es hauseigene Schulungseinrichtungen. Wenn es nun zum Unfall kommt oder der Arbeitnehmer krank wird, so wird die Berufsgenossenschaft auf den Plan gerufen. Sie soll die entstandenen Schäden der Gesundheit aus der Welt schaffen oder sie zumindest verbessern. Die Einrichtungen arbeiten außerdem auch mit Ärzten und Krankenhäusern zusammen.
Eine Berufsgenossenschaft ist eine Einrichtung der gesetzlichen Unfallversicherung. Somit ist sie ein Sozialversicherungsträger. Die Organisation wird bestimmt mittels des Sozialgesetzbuches 4 oder auch 7. Es gibt bei der Berufsgenossenschaft drei Organe. Davon sind Vertreterversammlung und der Vorstand Selbstverwaltungsorgane. Das dritte Organ bildet ein Geschäftsführer, der hauptamtlich tätig ist. Er ist auch zuständig für die Leitung von Verwaltungsgeschäften. Hier hat allerdings auch der Vorstand richtungweisende Entscheidungen zu treffen.
(Stand 09/07 – Irrtümer vorbehalten)
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