Der Deutsche Bundestag hat Ende Juli eine Information zum aktuellen Stand der rechtlichen Beurteilung von
Vaterschaftstests veröffentlicht (s. www.bundestag.de/bic/analysen/2007/Vaterschaftstests.pdf). Darin wird über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar des Jahres berichtet. Hierin wurde der Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.03.2008 ein geeignetes Verfahren allein zur
Feststellung der Vaterschaft (ohne gleichzeitige Anfechtungsklage) bereitzustellen. Damit wird es jedem zweifelnden Vater (und natürlich auch dem Kind oder der Mutter!) möglich werden, diese Frage offen zu klären – vorausgesetzt er kann dieses Thema offen mit den Beteiligten besprechen. Mit diesem Verfahren soll also nicht automatisch die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind zerbrochen werden. Dieser Weg ist der heimlichen Abklärung jedoch unbedingt vorzuziehen, denn das Bundesverfassungsgericht hat auch festgestellt, dass ein heimlich eingeholter Vaterschaftstest weiterhin nicht im Verfahren der Anfechtung oder als Begründung für ein solches Verfahren verwendet werden darf.
Das heißt also: Wer den Vaterschaftstest heimlich durchführt verletzt nicht nur Rechte des Kindes bzw. der Mutter, sondern kommt mit dem Ergebnis auf rechtlicher Ebene im Zweifelsfall nicht besonders weit.
Der Entwurf des Bundesministeriums für Justiz sieht aktuell zwei getrennte Verfahren vor: den neuen, nicht an Fristen gebundenen Weg der reinen Abklärung der biologischen Abstammung ohne Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind. Daneben soll es unverändert das bereits jetzt existierenden Anfechtungsverfahren geben, das weiterhin an eine Frist von 2 Jahren gebunden ist, ab dem Zeitpunkt, an dem die betroffene Person von Umständen Kenntnis erlangt, die das Anfechtungsrecht begründen. Nähere Infos und weitere Links gibt es in dem oben genannten PDF-Beitrag beim Bundestag.
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Kategorie: Familie