Staatliche Förderung für Selbstständige
Da Selbstständige in der Regel keine staatliche Förderung über die Riester Rente erhalten wurde die Rürup Rente konzipiert, die vor allem die Altersversorgung für Selbstständige durch die staatliche Förderung verbessern soll.
Seit dem Jahr 2005 gibt es die Rürup Rente, die der gesetzlichen Rente von den Leistungskriterien ähnlich ist.
Eine Rente über die Rürup Förderung kann erst ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden und sie kann weder übertragen, verliehen, vererbt oder verkauft werden.
Verstirbt der Rürup Sparer während der Zeit in der in die Rürup Rente einbezahlt wird, verfällt das angesparte Vermögen zugunsten der Versichertengemeinschaft, deshalb sollte bei Bedarf eine Hinterbliebenenrente in den Vertrag mit eingebaut werden.
Die Rürup Rente ist über eine Versicherung abschließbar aber auch inzwischen mit Investmentfonds, was sicherlich für Rendite orientierte Anleger interessanter ist.
Dabei müssen aber Höchstgrenzen beachtet werden. Bei Selbstständigen die verheiratet sind ist die maximal Höchstgrenze an Beiträgen bei 40.000 Euro, dementsprechend bei Alleinstehenden nur die Hälfte, also 20.000 Euro.
Ein weiterer Vorteil für die Rürup Rente ist wohl die Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009.
Die Rürup Rente sowie die Riester Rente fallen nicht unter diese Spekulationssteuer, die Renten werden zwar nachgelagert besteuert, allerdings ist im Rentenalter der Steuersatz um einiges geringer als im Arbeitsleben.
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