Leistungen der Unfallversicherung
Grundsätzlich gilt die private Unfallversicherung für Unfälle auf der ganzen Welt, sowohl im Beruf als auch in der Freizeit, und hat daher mit der gesetzlichen Unfallversicherung wenig gemeinsam bzw. ist weitaus umfassender.
Die Unfallversicherung bietet Schutz gegen die Folgen von Unfällen. Hierzu zählen z.B. Invalidität, Tod, Krankenhausaufenthalte und vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Durch die Unfallversicherung werden die finanziellen Folgen des Unfalles also behoben. Innerhalb der Unfallversicherung gibt es verschiedene Leistungsmerkmale, die nicht zwingend erforderlich und automatischer Vertragsbestandteil sind, sondern individuell vereinbart werden müssen.
Die Hauptleistung und Grundlage der privaten Unfallversicherung ist sicherlich die Invaliditätsleistung.
Diese Leistung wird erbracht, wenn es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistung kommt.
Die Höhe der Zahlung richtet sich dabei nach dem Grad der Invalidität und zudem nach der vorher festgelegten Versicherungssumme.
Ferner kann man im Rahmen der Unfallversicherung auch eine Todesfallleistung vereinbaren.
Dazu zählen z.B. das Krankenhaustagegeld und das Krankentagegeld. Das Krankenhaustaggeld erhält der Versicherte für jeden Tag, den er als Folge des Unfalles im Krankenhaus verbringt, und zwar auch hier in vorher festgelegter Höhe.
Ähnlich verhält es sich mit dem Krankentagegeld.
Dieses wird von der Unfallversicherung für jeden Tag bezahlt, an dem der Versicherte aufgrund des Unfalls krank geschrieben ist. Hier gilt allerdings eine maximale Dauer von einem Jahr.
Eine weitere wichtige Leistung kann zudem die Vereinbarung einer Unfallrente sein. Ist der Versicherte aufgrund des Unfalles zu mindestens 50% invalide, so erhält er eine zumeist lebenslange Unfallrente in der vorher vereinbarten Höhe.
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