Hausverwaltung – Das sollten Sie wissen
- Vertragspartner
- Gültigkeitsdauer des Vertrages
- Kündigungsmöglichkeiten und -modalitäten
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Haftung und Haftpflichtversicherung des Verwalters
- Verwaltervergütung
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Im Verantwortungsbereich der Hausverwaltung liegen:
- Hausordnung
- Eigentümerversammlung
- Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümer
- Erhaltung des Gemeinschaftseigentums
- Abschließen von Feuer- und Haftpflichtversicherungen
- Erstellen von Wirtschaftsplan und Jahresrechnung
- Finanzverwaltung
Die Hausverwaltung wird vom Verwaltungsbeirat unterstützt und kontrolliert, sofern die Eigentümergemeinschaft einen solchen gewählt hat. Die Haftung des Verwalters für alle von ihm zu vertretenden Vermögens- und Vertrauensschäden bleibt davon aber unberührt.
Bevor die Eigentümergemeinschaft einen Verwalter aus den eigenen Reihen wählt, sollte sie prüfen, ob dieser ausreichende Kenntnisse für das weite Aufgabenspektrum mitbringt, ob er also sowohl die kaufmännische, finanzielle, juristische und technische Verwaltung beherrscht, um sich ordnungsgemäß um das Objekt und die Gelder der Gemeinschaft zu kümmern.
Natürlich gibt es hier auch entsprechende Ausbildungsgänge, die durch Fortbildungen ergänzt werden können. Zwischen 1981 und Mitte 2006 gab es den Ausbildungsberuf des Kaufmanns in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, der nun in reformierter Form als Immobilienkaufmann angeboten wird. Diese ausgebildeten Kaufleute können über die Hausverwaltung hinaus auch noch weitere Aufgaben in Verkauf und Vermittlung vom Immobilien und Grundstücken übernehmen.
Wer sich in einen Studiengang zum Bachelor Bau- und Immobilienmanagement oder zum Internationalen Betriebswirt, Fachrichtung Immobilienmanagement einschreibt, kann noch weiter reichende Kenntnisse erwerben.
- Immobilienassistent
- Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Immobilien-Ökonom (GdW)
- Dipl. Wohnungs- und Immobilienwirt
- Master Bau- und Immobilienmanagement
- Geprüften Immobilienfachwirt
Es gibt sie also, die Anforderungen und Ausbildungsmöglichkeiten. Es gibt allerdings keine Kontrolle oder Zugangsbeschränkungen für die Ausübung des Berufs, d.h. jeder kann als Hausverwalter tätig werden. Also muss jede Eigentümergemeinschaft selber prüfen, wer für sie als Hausverwalter in Frage kommt, um nachher keine böse Überraschung zu erleben. Hier ein paar grundlegende Nachweise, die jeder Hausverwalter vorlegen sollte, um überhaupt in die engere Wahl zu kommen:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Befähigungsnachweis
- Referenzen
- Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Bei einem Hausverwaltungsunternehmen mit mehreren Mitarbeitern, das einem Verband angehört und noch dazu zertifizierter Ausbildungsbetrieb für Immobilienkaufleute ist, sind diese Kriterien bereits erfüllt. Denn nicht zuletzt in seiner Rolle als Ausbildungsbetrieb unterliegt das Unternehmen einer starken gesetzlichen Kontrolle und sorgt für die Qualitätsstandards in diesem Berufsbild.
Bleiben Sie mit dem Software24-Blog immer auf dem Laufenden zu Fragen rund um Hausverwaltung und Immobilien.
Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Webseite: