Private Krankenversicherung und der Gang nach Karlsruhe
Man ist sich fast einig im Lager der privaten Krankenversicherungen: 47 der 48 Mitglieder des PKV-Verbandes haben sich dafür entschieden, beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Gesundheitsreform einzureichen. Zeit dafür haben sie zwölf Monate lang ab Inkrafttreten des Gesetzes – also bis zum 31. März 2008. Allerdings will man so lange gar nicht warten. Bereits vor Jahresende sollen die Klagen in Karlsruhe vorliegen, so das Ziel der privaten Krankenversicherungen.
Private Krankenversicherung will keinen Basistarif
Aber was ist der Auslöser für diesen juristischen Schritt? Warum fühlen sich die privaten Versicherer durch die Gesundheitsreform benachteiligt? Es ist in erster Linie der so genannte Basistarif, den alle privaten Krankenversicherungen ab 2009 anbieten müssen. Dieser Tarif schreibt den Versicherungen vor, den Versicherten und den Rückkehrern in die private Krankenversicherung ein Angebot zu unterbreiten, das sowohl in Sachen Leistung als auch in Sachen Beitrag weitgehend dem Geschäftsmodell der gesetzlichen Krankenkassen entspricht.
FDP-Abgeordnete unterstützen Klage gegen Gesundheitsreform
Aber das sei noch nicht alles. Vielmehr ist es die Summe der Einzelmaßnahmen, welche die Gesundheitsreform verfassungsrechtlich in Frage stellen, heißt es. So käme man auch nicht – wie die gesetzlichen Krankenkassen – in den Genuss von Steuermitteln zur Finanzierung familienpolitischer Leistungen. Das sei ein Wettbewerbsnachteil. Letztlich stößt man sich im Lager der privaten Krankenversicherung auch daran, dass Altersrückstellungen im Falle eines Versicherungswechsels mitgenommen werden können. Unterstützt werden die Kläger übrigens von Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion: Sie bereiten zum Teil ihrerseits separate Klagen vor.
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