Vaterschaftstest: Wer prüft eigentlich die Anbieter von Vaterschaftstests?
In der Regel werden Vaterschaftstests heute auf Molekulargenetischer Ebene durchgeführt: als Untersuchungstechnik dient die PCR (Polymerase-Chain-Reaction = Polymersase-Kettenreaktion). Das bedeutet, dass die Untersuchung von Speziallaboren durchgeführt wird, die mehrheitlich humanmedizinische Untersuchungen anbieten. Meistens stammen diese aus den angrenzenden Fachgebieten wie z.B. Humangenetik, Rechtsmedizin, Laboratoriumsmedizin oder Transfusionsmedizin. Auch Naturwissenschaftliche Labore z.B. unter der Leitung von Biologen sind unter den Anbietern.
Auf dem Gebiet der Abstammungsbegutachtung (wozu die Vaterschaftstests zählen) existieren in Deutschland amtliche Richtlinien, die von der Bundesärztekammer unter Mitwirkung des Robert-Koch-Instituts erstellt wurden (siehe: Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten, Dt. Ärzteblatt, Jg. 99, 10, A665-7 vom 08.03.2002). Der Ziffer 4.1 dieser Richtlinien entsprechend obliegt die Prüfung der Qualifikation einer Kommission unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (vormals: Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen für Abstammungsgutachten…).
Eine Liste der erfolgreich geprüften Gutachter ist auf der website der KFQA hinterlegt: www.kfqa.de
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