Rechtsschutzversicherung im Internet
Eine Internet-Rechtschutzversicherung hat meist einen klar abgegrenzten Leistungsumfang. In der Regel sind davon alle privat abgeschlossenen Online-Verträge oder Verträge mit Providern umfasst. Insbesondere bietet die Versicherung beispielsweise Schutz bei Rechtsstreits im Rahmen von einem Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Reparaturvertrag oder auch einem online abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Welche Verträge oder sonstigen Leistungen in der Rechtschutzversicherung umfasst sind, kann man den Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter entnehmen. Wichtig ist dabei, dass man das Leistungspaket nach tatsächlicher oder potentieller persönlicher Nutzung des Internets auswählt und die einzelnen Anbieter vergleicht.
Auch bei den Online-Rechtsschutzversicherungen wird je nach Versicherungsfall bei Vertragsabschluss eine maximale Versicherungssumme je Rechtsschutzfall vereinbart. Dabei wird in der Regel auch eine Selbstbeteiligung für den Nutzer im Vertrag festgehalten. Diese beläuft sich jedoch meist im zweistelligen Euro-Bereich.
Grundsätzlich gibt es einerseits Rechtsschutzversicherungen die den Bereich der Nutzung des Internet auch in ihrem Versicherungsumfang haben, ohne dies ausdrücklich zu benennen, andererseits gibt es speziell für die Online-Nutzung zugeschnittenen Internet-Rechtsschutz-Angebote. Neben dem Leistungskatalog der einzelnen Versicherungen sollten auch die möglichen Ausschlüsse, bei denen die Rechtsschutzversicherung nicht leistet, betrachtet werden. Wenn im Internet Verträge geschlossen werden, kann sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung aber durchaus lohnen. Eine Vielzahl von Online-Verträgen werden beispielsweise auf Plattformen wie eBay oder bei Online-Shops wie Amazon abgeschlossen.
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