Privatkredit

Ein Privatkredit, der umganssprachlich auch Verwandtenkredit genannt wird, ist ein Darlehen, dass ein im Sinne des Kreditwesengesetzes nicht gewerblicher Geldgeber, an einen Kreditnehmer gibt. Unter Verwandten und im Bekanntenkreis kommt das gelegentlich vor und hat den Vorteil, dass in den meisten Fällen der Kreditgeber keine Zinsen und Gebühren verlangt, sondern den Betrag als Privatkredit herausgibt. Die Rückzahlungsmodalitäten sollten aber auch in solchen Fällen vertraglich geregelt werden. Bei einem Privatkredit unter Verwandten handeln sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer auf Vertrauensbasis. Dennoch sollte, um spätere Streitigkeiten auszuschließen, immer ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, in dem der Betrag, die Rückzahlungsvereinbarung, das Datum und die Unterschriften der Beteiligten stehen sollten. Dann ist der Privatkredit rechtssicher. Der Spruch, “Bei Geld hört die Freundschaft auf.” sollte hier wörtlich genommen werden.
Anders verhält es sich bei Privatkrediten, die bestimmte Geldgeber an ihnen fremde Personen, die ihnen vermittelt werden, vergeben. Der Geldgeber trägt, weil er die Bonität des Kreditnehmers nicht wie bei Banken üblich prüfen kann, ein höheres Ausfallrisiko.
Dieses lässt er sich durch entsprechende Zinsen und Gebühren, die mit Abschluss des Privatkredites berechnet werden, ausgleichen. Allerdings sind dem Kreditgeber da auch Grenzen gesetzt. Verlangt ein privater Kreditgeber Zinsen, die mehr als 100% über dem marktüblichen Zins liegen, dann kann der Kreditnehmer damit vor Gericht gehen. Die Rechtsprechung spricht dann von Zinswucher und der Kreditnehmer braucht infolge dessen überhaupt keine Zinsen zu zahlen. In der Realität machen meistens Personen, die für Kreditinstitute nicht kreditwürdig sind, beispielsweise weil sie die eidesstaatliche Versicherung abgegeben haben, von solchen Angeboten für Kredite gebrauch.

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