Vaterschaftstest

Dank verschiedener TV-Talk-Shows sind Vaterschaftstests bzw. das öffentliche Äußern von Zweifeln an der biologischen Abstammung des (eigenen) Kindes, gesellschaftsfähig geworden. Aufgrund des technischen Fortschrittes ist es möglich, auch für den privaten Gebrauch eine bezahlbare Überprüfung von Verwandtschaftsverhältnissen zu erreichen.

Nach Feiertagen, an denen die ganze Familie zusammenkommt, häufen sich die DNS-Proben in den Labors. Bei Familenzusammenkünften fällt ein Fehlen von familientypischen optischen Merkmalen anscheinend besonders stark auf. Im übrigen scheint die Mutter des (vermeintlichen) Kindesvaters in den meisten Fällen einen guten Riecher zu haben bezüglich der biologischen Abstammung eines Kindes.

Ein Vaterschaftstest kann langwierigen Unterhaltsstreitigkeiten vorbeugen. Allerdings ist dabei unbedingt die Gesetzgebung zu beachten. Vaterschaftstest, die heimlich durchgeführt werden, werden vor Gericht nicht zugelassen, da sie gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. „Heimlich” bedeutet in diesem Zusammenhang, dass DNA-Material des Kindes ohne dessen Zustimmung, bzw. ohne die Zustimmung der Mutter entnommen und zur Prüfung an ein Labor gegeben wird.

Man sollte sich ausschließlich an renommierte Institute wenden und deren Anweisung zur Gewinnung einer Probe, z.B. Speichelprobe, genau befolgen. Ansonsten kann die Sicherheit der gewonnenen Ergebnisse nicht gewährleistet werden.

Der Anteil an Kuckuckskindern ist definitiv größer als man gemeinhin annimmt. Dennoch sollte man gründlich darüber nachdenken, welche Auswirkungen es haben könnte, wenn sich die biologische Vaterschaft nicht bestätigt. Die ungerechtfertigte Zahlung der Alimente ist ein wichtiger Faktor, das Wohl des Kindes sollte aber an erster Stelle stehen. Falls sich herausstellt, dass das Kind von jemand anderem ist, sollte dies doch nicht zu Lasten des Kindes gehen. Viele Väter kümmern sich aber auch nach einem negativ verlaufenen Vaterschaftstest weiterhin um Kinder, mit denen sie biologisch nicht verwandt sind.

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