Einer der größten „ Feinde“ eines jeden Autofahrers ist wohl der
Bußgeldkatalog. Sicherlich ist fast jeder schon einmal etwas zu schnell gefahren, hat gerade noch so eine gelbe Ampel erwischt, die eigentlich schon rot war oder hat ein Verkehrszeichen missachtet. Doch nicht jeder kommt hier mit einem blauen Auge davon, wer hierbei geblitzt wird, oder sogar direkt von der Polizei angehalten wird, dem droht ein Bußgeld, dieses ist durch den Bußgelkatalog geregelt. Der kleine „ böse“ Bußgeldkatalog zeigt alles auf, was im Verkehr mit Geldstrafen und auch Punkten in Flensburg geahndet wird. Zu den genannten Bußgeldern im Bußgeldkatalog kommen ab einem Betrag von 40 Euro noch Bearbeitungsgebühren hinzu, auch dieses ist im Bußgeldkatalog ersichtlich. Im Bußgelkatalog stehen alle Vergehen des Straßenverkehrs, die mit Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe geahndet werden, diese sind online im Internet mit dem Suchbegriff Bußgelkatalog für jeden ersichtlich.
Geregelt sind beispielsweise die Abschnitte Geschwindigkeitsüberschreitungen, nicht eingehaltener Abstand zum Vorwagen, Überholmanöver, Halten und Parken, Ampelmissachtung, TÜV- und Abgasuntersuchungen, Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr und sonstige Straftaten m Straßenverkehr. Wer dem Bußgeldkatalog entgehen möchte, der muss vorausschauend fahren und darf sich nichts zu schulde kommen lassen, wer Auto fährt weiß, das dies nicht immer so einfach ist, doch so ist die Straßenverkehrsordnung der jeder Autofahrer Folge zu leisten hat. Es gibt Wahrscheinich dennoch nur einen von 10 Autofahrern, die niemals mit dem Bußgeldkatalog in Berührung kommen, doch dies wahrscheinlich nur mit mehr Glück als Verstand, denn ein kleiner Blitzer mit vielleicht 8 Kilometern die Stunde zu schnell gefahren reicht aus, um mit dem „ bösen“ Bußgeldkatalog Bekanntschaft zu machen.
Andere Beiträge von frank-mueller | 11. Oktober 2007 |
· Gelesen: 1336 · heute: 2 | Wörter: 260
Kategorie: Autos