Nach aktuellen Schätzungen haben weit über 50 Prozent aller Bürger Deutschlands kein
Testament verfasst. Man beschäftigt sich offenbar nicht gerne mit der Regelung letzter Dinge. Dabei ist allerdings die Vorstellung, dass es ja gesetzliche Regelungen für die Vermögensnachfolge nach dem eigenen Tod gibt, oftmals trügerisch. Nur mit Hilfe eines Testamentes ist man in der Lage, sein Vermögen gezielt zu vererben und weiter zu geben. Nur das Testament oder der Erbvertrag geben die Chance, Einfluss auf den Werdegang des eigenen Vermögens nach dem Ableben zu nehmen. Ein
Testament sollte zum Besipiel zwingend dann errichtet werden, wenn mehrere potentielle Erben, beispielsweise Kinder und Ehefrau, in Frage kommen. Das einfachste Beispiel für die positiven Wirkungen eines Testamentes ist die Vererbung einer Hausimmobilie. Die Immobilie kann nach dem eigenen Tod weiter als Familienwohnsitz dienen, sie kann veräußert oder auch vermietet werden.
Die Interessenlage verschiedener Erben kann absolut unterschiedlich sein. Die Ehefrau und Mutter mag ein Interesse daran haben, in dem Haus wohnen zu bleiben, die Kinder benötigen vielleicht Geld und wollen ihr Erbe versilbern. Hat man kein Testament errichtet, ist der große Familienkrach vorprogrammiert. Am Ende kommt es zur zwangsweisen Versteigerung der Immobilie. Ein Prozess, der keinem dient. In einem vernünftig abgefassten Testament kann beispielsweise geregelt werden, dass die Immobilie bereits mit Erbfall auf die Kinder übergeht, gleichzeitig kann man die Kinder als Erben aber auch mit einem Vermächtnis zugunsten der Ehefrau belasten. Gegenstand des Vermächtnisses ist dann ein lebenslanges Wohnrecht der Ehefrau. So sichert man die Ehefrau ausreichend ab. Natürlich muss man auch mögliche Pflichtteilsrechte bedenken. Diese können den Erben erheblich belasten.
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Kategorie: Recht