Erbrecht

Unter Erbrecht wird in Deutschland das Grundrecht auf Verfügungen über Eigentum verstanden. Es handelt sich um ein subjektives Recht und derjenige der erbt, bekommt beim Tod einer bestimmten Person das Vermögen dieser, wenn es als Begünstigter eingesetzt wird. Erbrecht ist aber auch der Oberbegriff für die rechtlichen Normen, die sich einer Übereignung von Vermögen von einer Person zu einer anderen angenommen haben, wenn eine Person stirbt.

Kommen wir nun zur rechtlichen Situation in der Bundesrepublik. Alle relevanten Dinge sind zu finden in Art. 14 GG. Der Inhalt kann recht einfach mit rechtlichen Vorschriften erläutert werden. Mittels Grundrecht ist neben der Testierfreiheit auch die private Autonomie gesichert. Nach der Verfassung kommen wir nun zur Ansicht aufgrund des bürgerlichen Rechts. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält ein komplettes Buch, das sich dem Thema Erbrecht angenommen hat. Derjenige, der erbt, bekommt alles was ihm mittels Testament zugesprochen wird oder eben was ihm laut Gesetz zusteht.

Falls es kein Testament und auch keinen Erbvertrag gibt, so gibt es eine gesetzlich festgelegte Erbfolge. Dabei gibt es in Deutschland eine Beschränkung auf natürliche Personen. Aber auch der Fiskus kann erben und dieser ist nicht berechtigt ein Erbe abzulehnen. Beim Erbe gibt es auch immer eine Konkurrenz zwischen dem Ehegatten des oder der Verstorbenen und den Verwandten ersten und zweiten Grades sowie auch den Großeltern – diese Konstellation endet nicht selten beim Rechtsanwalt Nähere Einzelheiten hierzu finden sich ebenso im Erbrecht. Im Erbrecht ist auch geregelt, dass ein Erbe die Kosten für eine Bestattung aufbringen muss. Dies ist insbesondere auch wichtig, da seit dem Jahre 2004 keine Sterbegelder von Seiten der Krankenkasse mehr bezahlt werden.

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